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20. Juli 2015
Im „Spiegel“: Versicherer verschleppen Schadenzahlungen

Im „Spiegel“: Versicherer verschleppen Schadenzahlungen

„Der Spiegel“ geht mit der Versicherungswirtschaft hart ins Gericht. In der aktuellen Titelstory wirft das Wochenmagazin den Versicherern vor, sich systematisch vor Schadenzahlungen zu drücken. Gutachtern und Rechtsanwälten wird dabei unterstellt, gemeinsame Sache mit den Versicherern zu machen.

Bei kleineren Schäden zeigten sich Versicherer kulant, heißt es in der aktuellen „Spiegel“-Ausgabe. Ginge es jedoch um größere Schadensummen, würden Versicherer Zahlungen verzögern oder gar verweigern: Die Versicherer seien „Drückeberger“.

Anhand von persönlichen Schicksalen wird in der Titelstory des Wochenmagazins insbesondere aufgezeigt, dass sich Prozesse über Jahre hinzögen, bevor Versicherer leisteten. Eine Verzögerungstaktik, die die betroffenen Menschen zermürben würde und die oft nach Jahren in einem Vergleich enden würde. Gutachtern und Rechtsanwälten wird vorgeworfen, im Lager der Versicherer zu stehen und die Nähe einiger Richter zu den Gesellschaften wird kritisiert. Die Folge dieser Entwicklung sei, dass der Versicherte so gut wie keine Chance habe, dagegen anzukommen.

Zudem sei auch eine Initiative des Bundesministeriums wieder eingeschlafen, bedauern die „Spiegel“-Autoren. Nach Beschwerden aus verschiedenen Bundesländern habe das Ministerium vor rund zwei Jahren zwar eine Anhörung durchgeführt, um zu erfahren, ob es eine generelle Verweigerungshaltung der Versicherer gebe. Berlin kam aber zu dem Schluss, dass die Schadenfallbearbeitung professionell verliefe und es keiner gesetzlichen Änderung bedürfe. Der „Spiegel“-Artikel führt dieses Resultat indirekt auf die gute Lobbyarbeit des Verbands der Versicherer (GDV) zurück.

Der GDV hat auf den Artikel auch schon in einer Stellungnahme reagiert. Dort heißt es, dass Versicherer Schäden zügig erstatteten und für einen fairen Interessenausgleich stünden. Der Verband zeigt Zahlen auf: Bei der Flut an Elbe und Donau im Jahr 2013 wurden 1,8 Mrd. Euro bezahlt. Und nur 0,6% (in der Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 2% (in der Berufsunfähigkeitsversicherung) der Versicherungsfälle würden vor Gericht landen. Davon werden rund 30% bzw. 50% durch Vergleich beigelegt. Nur in 22% bzw. 15% der Urteile wurde von den Gerichten entgegen der Leistungsentscheidung der Versicherer entschieden (Zahlen aus 2013).

Es dürfte schwer sein, mit Zahlen gegen das im Artikel beschriebene Schicksal der Versicherten anzukommen. (bh)