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26. März 2018
Im Ausland geblitzt: Welche Strafen drohen?

Im Ausland geblitzt: Welche Strafen drohen?

Wer auf dem Weg in den Urlaub zu schnell unterwegs ist, dem winken jenseits der deutschen Grenze teils empfindliche Bußgelder. Auch mit Handy am Steuer kommt es meist teurer als in Deutschland. Was Verkehrsvergehen im Ausland kosten, zeigt eine Übersicht der ARAG.

Landet nach dem Urlaub ein „Knöllchen“ als Souvenir im Briefkasten, sollte dies nicht ignoriert werden. Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus den EU-Ländern – mit Ausnahme von Griechenland – können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Schon bei einem Parkverstoß ist diese Summe schnell erreicht, zumal häufig auch Verwaltungsgebühren anfallen, wie Experten der ARAG Versicherung unterstreichen.

Runter vom Gas

Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland sollten besser eingehalten werden, denn die Strafen fallen jenseits der deutschen Grenze teilweise erheblich höher aus. In Frankreich erwarten Raser bereits beim ersten Mal ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro. Wer in Österreich geblitzt wird, dem winkt eine Strafe bis zu 2.180 Euro. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h gibt es in Italien ein Bußgeld ab 170 Euro. Auch Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage kommt im Ausland meist teurer. In Italien sind 160 Euro zu berappen, in Dänemark 200 und in Großbritannien laut Übersicht der ARAG sogar bis zu 1.100 Euro.

Alkohol am Steuer

Richtig teuer wird es, wenn Alkohol im Spiel ist. In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Bußgeld von einem Monatsgehalt fällig. Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro drohen in Frankreich bei mehr als 0,8 Promille. Ist ein Fahrer in Italien mit 1,5 Promille unterwegs, kann sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.

Halter oder Fahrer – wer haftet?

Wer nicht selbst am Steuer saß, hat zunächst nichts zu befürchten. In vielen europäischen Staaten gilt zwar das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann aber grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Parkverstöße bilden hierbei allerdings eine Ausnahme, denn hier zieht auch das deutsche Recht den Halter zur Rechenschaft.

Wer vollstreckt?

Die Vollstreckung obliegt dem Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen dürfen ignoriert werden. Eine Vollstreckung leitet das BfJ nur ein, falls dem Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung mit den wesentlichen Inhalten beiliegt. Handelt es sich um den Fall einer Kfz-Halterhaftung, bei dem der Halter persönlich in Anspruch genommen werden kann, ohne den Verkehrsverstoß begangen zu haben, empfehlen die Experten der ARAG, den BfJ zu informieren.

Mit Bußgeldrabatten günstiger davonkommen

Wer einen Strafzettel schnell zahlt, kann je nach Land bis zur Hälfte einsparen. So gibt es in Belgien bis zu 10% Rabatt, wenn ein entsprechender Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts angenommen wird. In Frankreich warten bis zu 45 Euro Ermäßigung, wenn das Bußgeld innerhalb einer festgelegten Zeitspanne beglichen wird. Dies richtet sich danach, ob der Bußgeldbescheid vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt wurde. Auch in anderen Ländern wie Italien, Spanien oder Großbritannien winken bei fristgerechter Zahlung Rabatte. (tk)