AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
21. Dezember 2015
Infinus-Fall: Klagen gegen Vermittler bisher erfolglos

Infinus-Fall: Klagen gegen Vermittler bisher erfolglos

Die Kanzlei Peres & Partner vertritt Vermittler, die im Infinus-Fall von Anlegern in die Haftung genommen werden sollten. Einige Klagen wurden mittlerweile zurückgewiesen, andere sind noch in der Schwebe. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek beantwortet im Interview mit AssCompact Fragen zu den Zivilprozessen gegen Vermittler und zum Stand des Strafprozesses gegen die Infinus-Verantwortlichen.

Viele Infinus-Anleger versuchen Vermittler in die Haftung zu nehmen. Wie sieht es hier mit den Erfolgschancen aus? Und welche Gerichtsentscheidungen gibt es hierzu?

Es existieren bereits diverse Gerichtsentscheidungen. Diese sind allesamt zu Gunsten der Vermittler ausgegangen. Es existieren Entscheidungen auf der Ebene der Landgerichte wie auch der Oberlandesgerichte. So verkündeten nun das OLG Hamm am 22.09.2015 (im Anschluss an die mündliche Verhandlung) und das OLG Karlsruhe am 23.09.2015, dass die Berufungen der erstinstanzlich unterlegenen Kläger zurückgewiesen wurden.

Ferner liegt auch ein Zurückweisungsbeschluss vom OLG Schleswig in einem von mir geführten Verfahren vor. Da kam es nicht einmal zu einer Verhandlung, weil sich der gesamte OLG-Senat einig war, dass keine Haftung seitens des vertraglich gebundenen Vermittlers besteht.

Kann man denn sagen – ohne zynisch klingen zu wollen –, dass das Modell Haftungsdach für die Vermittler funktioniert hat?

 Grundsätzlich ist das Modell des Haftungsdaches, soweit es die Regelungen des Kreditwesengesetzes betrifft, dem Aufsichtsrecht zuzuordnen. Die vertraglich gebundenen Vermittler sind in § 2 Abs. 10 KWG geregelt.

Für die Frage der Haftung kommt es schlicht darauf an, mit wem der betreffende Anleger den Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Im Falle von Infinus wurde in jedem mir bekannten Fall die Stellvertretung offen gelegt. Ferner ergibt sich dies auch aus den schriftlichen Unterlagen, die ausdrücklich jeweils die Infinus als Vermittler und Berater ausweisen. Somit scheiden die vertraglichen Ansprüche grundsätzlich aus. Blieben noch Ansprüche wegen der Inanspruchnahme von besonderem persönlichen Vertrauen oder aus Deliktsrecht.

Die Voraussetzungen zur Annahme von besonderem persönlichen Vertrauen sind sehr hoch. Noch keine Klage – obschon sich nahezu alle Kläger aus in den fernliegendsten Konstellationen darauf berufen – konnte unter diesem Blickwinkel Erfolg haben.

Deliktische Ansprüche würden entweder ein strafbares Handeln des Vermittlers zu Lasten des Kunden voraussetzen oder eine absichtliche sittenwidrige Schädigung. Es liegt auf der Hand, dass dies in bislang allen von mir geführten Verfahren seitens der Gerichte als fernliegend eingestuft wurde und auch unter diesem Blickwinkel keine Klage Erfolg hatte.

Haben Anleger überhaupt eine Chance wieder an ihr Geld zu kommen?

 Dies wird sich meines Erachtens nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zeigen. Sicherlich wird der Großteil des Geldes verloren sein und die Anleger werden eben im Rahmen der Insolvenzquote Gelder erhalten. Gegen Vermittler scheinen die Verfahren nach den bisherigen Erfahrungen weitgehend aussichtslos.

Die mutmaßlich kriminell agierenden Hintermänner der Infinus Gruppe würden wohl jedenfalls aus Deliktsrecht in der Haftung stehen, falls tatsächlich ein strafbares Verhalten zu Lasten der Anleger bestanden haben sollte. Dabei sollte man sich aber vor Augen halten, dass der Gesamtschaden wohl nahezu 1 Mrd. Euro beträgt. Der durch Infinus verursachte Schaden ist um ein Vielfaches größer als beispielsweise der durch S & K verursachte Schaden. Es dürfte wohl kaum anzunehmen sein, dass einer der Hintermänner wirtschaftlich auch nur im Ansatz in der Lage wäre, diese Schäden zu kompensieren. Ein gewonnener Prozess wäre dann nichts Wert für den Anleger.

Bleiben als mögliche Anspruchsgegner noch Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen bzw. Wirtschaftsauskunfteien. Ich weiß aus dem Markt, dass eine namhafte Kanzlei gegenwärtig eine Anspruchsgeltendmachung für eine Vielzahl von Anlegern gegen ein Unternehmen vorbereitet, das für Anlagen der Infinus „Ratings“ vergeben hat.

Was ist der aktuelle Stand im Infinus-Prozess?

Gegenwärtig befindet sich der Strafprozess noch am Anfang. Zumindest hat die Staatsanwaltschaft nach einer sehr langen Zeit, in der die mutmaßlichen Täter ungewöhnlich lange in Untersuchungshaft saßen, nunmehr Anklage erhoben und diese Anklage wurde auch zugelassen, weshalb der Prozess sich gegenwärtig im Stadium der Hauptverhandlung befindet.

Die Zivilprozesse gegen die Vermittler werden primär vom Kollegen Daniel Blazek (Kanzlei BEMK) und von mir (Kanzlei Peres & Partner) geführt. Wir führen bundesweit eine Vielzahl von Prozessen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten. Ein von mir betreutes Verfahren ist sogar beim BGH.