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12. Juni 2018
Infinus-Verfahren: Neues Ausmaß unter den Anlage- und Finanzierungsdelikten

Infinus-Verfahren: Neues Ausmaß unter den Anlage- und Finanzierungsdelikten

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat dafür plädiert, fünf der sechs Angeklagten im Infinus-Verfahren wegen Kapitalanlagebetrug und einen wegen Beihilfe zu verurteilen. Sie fordert Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren. In der am Mittwoch veröffentlichten Statistik zur Wirtschaftskriminalität wird auf die Betrugsausmaße des Falles verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft der Infinus-Unternehmensgruppe in ihrem Plädoyer ein betrügerisches Geschäftsmodell vor. Spätestens ab dem Jahr 2011 hätten die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben. Laut Beweisaufnahme beläuft sich der verursachte Schaden auf ca. 150 Mio. Euro. Für den Hauptangeklagten hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und für die übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren und zehn Monaten beantragt.

Die Infinus-Gruppe und ihr Schneeballsystem

Die Anklage geht von rund 22.000 geschädigten Anlegern mit einem Anlagevolumen von 312 Mio. Euro aus. Diese haben bis 2013 in Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der Konzernmutter FuBus KG investiert. Allerdings war die FuBus KG nicht in der Lage, die für die Orderschuldverschreibungen versprochenen Renditen zu erwirtschaften. So wurden laut Mitteilung der Anklage ab dem Jahr 2006 in zunehmendem Maße durch gruppeninterne Geschäfte Gewinne der FuBus KG erzeugt, die jedoch lediglich auf dem Papier existierten und mit deren Hilfe die Verluste verschleiert werden sollten. Da so nur Scheingewinne und keine echten Gewinne erwirtschaftet wurden, konnten die an die Anleger ausgezahlten Renditen nur aus zusätzlich eingeworbenen Geldern von Neuanlegern aufgebracht werden, sodass sich ein Schneeballsystem entwickelte. Dabei sollen die Beschuldigten den Vermittlern der Finanzinstrumente verschwiegen haben, dass es sich bei den Gewinnen der FuBus KG lediglich um Scheingewinne handelte, damit diese auch weiterhin ihre Vermittlungstätigkeit fortsetzten. Zudem geht die Anklage davon aus, dass auch schon in der Zeit davor, Anleger geschädigt wurden.

Fall- und Schadenzahlen bei Anlage- und Finanzierungsdelikten verdreifacht

Das Infinus-Verfahren beschäftigte bis ins vergangene Jahr hinein auch das Landeskriminalamt Sachsen in besonderem Maße. Dies ist in der Statistik zur Wirtschaftskriminalität 2017, die am Mittwoch dieser Woche veröffentlicht wurde, nachzulesen. Das Infinus-Verfahren habe demnach neue Maßstäbe bei Ermittlungsumfang, Schadenhöhe und Anzahl der Geschädigten gesetzt. Es habe neben häufigeren Delikten durch Social Bots, Chef Frauds und Betrug mit Kryptowährungen dazu beigetragen, dass die Fallzahl der Anlage- und Finanzierungsdelikten im Jahr 2017 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gestiegen sei.

Insgesamt wurden 2017 laut BKA 28.255 Anlage- und Finanzierungsdelikte registriert. Der registrierte Schaden nahm ebenfalls zu und stieg auf 1.558 Mio. Euro. Im Jahr 2016 lag dieser im Vergleich bei nur 466 Mio. Euro. (bh)

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