Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Verbrauchern in einer aktuellen Broschüre einen Überblick zum Thema Insolvenz von Banken und Versicherungen. Darin erfahren Verbraucher, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind. Entschädigungsanspruch für Einlagen
Entschädigungsanspruch für Einlagen
Befindet sich eine Bank oder ein Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, so schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in gewissem Umfang das Guthaben und die Forderungen von Kunden. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro, und zwar pro Kunde und Bank, nicht pro Konto. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, hat jeder der Kontoinhaber einen eigenen Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Ehepaar mit gemeinsamem Konto verdoppelt sich also der Maximalbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung auf 200.000 Euro.
Wenn Versicherer in Schieflage geraten
Gerät eine Lebens- und private Krankenversicherungsunternehmen in Schieflage, sind die Verträge mit ihnen ebenfalls abgesichert. Der Gesamtbestand an Versicherungsverträgen eines Versicherers wird auf die Sicherungsfonds Protektor bzw. Medicator übertragen und dort fortgeführt. Pflichtmitglieder bei Protektor und Medicator sind Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die eine Zulassung zum Betrieb der Lebensversicherung oder der substitutiven Krankenversicherung haben. (tk)
Die Broschüre steht unter www.bafin.de zum Download bereit.
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