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26. April 2017
IVFP nimmt vor dem Hintergrund von PSG II Pflegetagegeldtarife unter die Lupe

IVFP nimmt vor dem Hintergrund von PSG II Pflegetagegeldtarife unter die Lupe

Seit Jahresbeginn ist das PSG II nun vollständig wirksam und soll unter anderem die individuelle Pflegesituation durch die neu eingeführten fünf Pflegegrade genauer abbilden. Was sich allerdings nach wie vor nicht geändert hat, ist die Tatsache, dass gegen die drohende Versorgungslücke nur private Vorsorge helfen kann. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP Pflegetagegeldtarife analysiert. Das Ergebnis: Vor allem ein Tarif überragt die anderen.

Bereits zum dritten Mal hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) jüngst Pflegetagegeldtarife analysiert und auf bis zu 65 Einzelkriterien hin untersucht. Genau unter die Lupe genommen hat das Institut diejenigen Pflegetagegeldtarife, die die Zahlung eines festen Geldbetrages pro Pflegetag vorsehen; insgesamt sind dies 23 Tarife von 23 Anbietern.

Mit Beginn des Jahres wurde das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) nun vollständig wirksam, das vor allem für Demenzkranke erhebliche Leistungsverbesserungen vorsieht und die individuelle Pflegesituation mit der Einführung von fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abbilden soll. Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) betont in diesem Zusammenhang, dass trotz allem die gesetzlichen Leistungen nur einen Teil der anfallenden Kosten abdecken und viele Menschen eine erhebliche Versorgungslücke befürchten müssten. Eine private Vorsorge für den Pflegefall sei somit wichtiger denn je.

Teilbereich Preis-Leistung besonders wichtig

Das Gesamtergebnis des IVFP-Pflegetagegeld-Ratings setzt sich aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität (Gewichtung 25%), Preis-Leistung (Gewichtung 50%), Flexibilität (Gewichtung 15%) und Transparenz/Service (Gewichtung 10%) zusammen. Um Unterschiede im Bereich Preis-Leistung aufzuzeigen, wurden Tarifbestandteile wie der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes oder die Leistung bei Pflegebedürftigkeit infolge einer Suchterkrankung verglichen sowie Pflegeleistungen während einer vollstationären Heilbehandlung geprüft. Zudem hat das IVFP Berechnungen zu drei Modellkunden im Alter von 30, 45 und 60 Jahren durchgeführt, deren Pflegeeintritt zum 85. Lebensjahr modellhaft stattfindet. Als Kalkulationsgrundlage dienten 50 Euro Tagegeld im Pflegegrad 5, bzw. 80% davon im Pflegegrad 4, 60% im Pflegegrad 3, 30% im Pflegegrad 2 und 20% im Pflegegrad 1. Neben den Berechnungen wurden weitere Leistungskriterien in die Bewertung einbezogen wie Gesundheitsprüfung, Anerkennung und Nachweis der Pflegebedürftigkeit, Leistungsumfang und Leistungszeitraum.

Allianz Private Krankenversicherung setzt sich an die Spitze

An der Spitze des Ratings findet sich die Allianz Private Krankenversicherung mit ihrem Tarif Allianz PflegetagegeldBest, der als einziger eine Gesamtnote von 1,1 erzielt. Mit Ausnahme des Teilbereichs Unternehmensqualität (Note 1,4) vergibt das IVFP in allen Teilbereichen eine glatte 1,0.

Auf die Allianz folgen im Rating mit DKV, HALLESCHE Kranken, Württembergische Kranken, Union Kranken und Bayerische Beamtenkrankenkasse insgesamt fünf Unternehmen, deren Tarife mit einer Gesamtnote von 1,4 bewertet werden. Der DKV gelingt es dabei mit ihrem Tarif Pflege Tagegeld PTG, im Teilbereich Transparenz/Service eine 1,0 zu erzielen und im Teilbereich Preis-Leistung eine 1,1. Union Krankenversicherung und Bayerische Beamtenkrankenkasse (beide mit dem Tarif PflegePRIVAT Premium Plus) erhalten die 1,0 im Teilbereich Flexibilität und die 1,1 bei der Transparenz. Die Württembergische bekommt für ihren Tarif Pflegetagegeld Premium Plus eine 1,1 im Teilbereich Flexibilität.

Weiter folgen im Rating insgesamt acht Tarife, die Gesamtnoten zwischen 1,7 und 1,9 erhalten sowie neun Tarife mit Noten von 2,0 bis 3,2. (ad)

IVFP nimmt vor dem Hintergrund von PSG II Pflegetagegeldtarife unter die Lupe

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Marcus Dippold am 26. April 2017 - 09:18

5 Versicherer - mit unterschiedlichen Leistungen – erhalten dieselbe Gesamtnote.

Meiner Meinung nach besitzt dieses Rating null Aussagekraft, aus folgenden Gründen:

>> DKV, Hallesche, W&W, BBKK/Union erhalten dieselbe Note trotz deutlicher Leistungsunterschiede
>> Alte Oldenburger, Arag, Barmenia, HanseMerkur, Dt. Ring/Signal Iduna bringen 2017 neue Tarife auf den Markt
>> man erfährt nichts hinsichtlich Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden, geschweige denn über weitere Leistungen (Dynamik, Beitragsbefreiung, Einmalzahlungen im Pflegefall)

Vergleicht man nur einmal die DKV und die Hallesche offenbaren sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Leistung in den einzelnen Pflegegraden. Die Tabelle unter http://www.pflegeversicherungen.wiki/cms/pkv/info/pflegereform-2017-ueb… zeigt außerdem, dass die DKV keine Einmalzahlung leistet als auch keine Beitragsbefreiung im Pflegefall gewährt.

Interessant ist, dass das Preis-Leistungsverhältnis mit 50% in der Gesamtbewertung berücksichtigt wird - der Beitragsunterschied DKV - Hallesche aber nur rund 2 Euro pro Monat beträgt (EA30: 2,30 €, EA40: 2,00 €, EA 50: 1,75 €, EA60: 2,95 €)

Ich will hier nicht der Halleschen das Wort reden, aber erfahrene Vermittler wissen, dass dieser Versicherer eine 2. Chance der Pflegeeinstufung via ADL (activities of daily living) ermöglicht.

Solche Tests helfen niemandem.

Gespeichert von Ludwig Barthel am 26. April 2017 - 09:52

Das Test`s und Ratings nichts taugen, ist ein alter Hut. Ergebnisse hängen bekanntlich davon ab, wer die Studie, den Test, das Rating finanziert. Die Anbieter, die schlecht abgeschnitten haben, greifen die Systematik der Testkriterien an, diejenigen, die gut abgeschnitten haben, rühren die Werbetrommel. Wenn man den Begriff "alternative Fakten" erst erfinden müsste, dann für die Vergleiche der "Vergleichsindustrie" .....