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Steuern & Recht
1. Oktober 2015
IW Köln plädiert für Einführung einer Kinderrente

IW Köln plädiert für Einführung einer Kinderrente

In einem aktuellen Urteil war darüber zu entscheiden, ob Kinderlose mehr in das Sozialversicherungssystem einzahlen sollten als Eltern. In diesem Zusammenhang hält das Institut für Wirtschaft Köln (IW) – zur Entlastung künftiger Beitragszahler – eine Reform der gesetzlichen Sozialversicherungen für notwendig. Dabei sollten bei der Behandlung von Eltern und Kinderlosen Unterschiede in der Rentenversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung gemacht werden.

Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob Kinderlose im umlagefinanzierten Sozialsystem zu großzügig behandelt werden, in einem aktuellen Urteil (Az: B 12 KR 15/12R) mit „nein“ beantwortet. In diesem Zusammenhang gibt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu bedenken, dass eine Reform der gesetzlichen Sozialversicherungen dennoch nötig sei, die Rentenversicherung allerdings anders behandelt werden sollte, als die Kranken- und Pflegeversicherung. Das IW plädiert für eine Kinderrente.

Reformvorschläge, die Familien durch geringere Beiträge entlasten wollen, die Sozialsysteme aber ansonsten nicht verändern wollen, greifen demnach zu kurz. Das größte Problem der gegenwärtigen Umlagefinanzierung sei nämlich weniger die Doppelbelastung der Eltern, als vielmehr die Belastung der künftigen Beitragszahler – also der heutigen Kinder. Deshalb sollten Kinderlose weniger Leistungen erhalten und so die künftigen Beitragszahler entlasten.

Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung funktionierten zwar beide nach dem Umlageverfahren, dennoch sei es wichtig, so das IW, die Versicherungsarten unterschiedlich zu gestalten: Bei der Rentenversicherung handele es sich um eine Versicherung, die erst ab einem bestimmten Lebensalter greife, deshalb ließen sich die Ansprüche und Verpflichtungen zwischen den Generationen besser einschätzen. Die Kranken- und die Pflegeversicherung seien dagegen vor allem Schadensversicherungen. Das bedeute, der Versicherungsfall könne jederzeit eintreten, auch im Kindesalter. Somit sei das Geflecht von Ansprüchen und Verpflichtungen der verschiedenen Generationen ungleich komplexer.

Das IW schlägt daher die beiden folgenden Reformen vor:

1. Für die Rentenversicherung eignet sich dem IW zufolge die Einführung einer kinderzahlbezogenen Rente (Kinderrente). Die Rentenansprüche orientierten sich hierbei viel stärker an der Kinderzahl als dies heute der Fall ist. Kinderlose hätten dann innerhalb des Umlageverfahrens generell geringere Ansprüche als Eltern.

2. Für die Kranken- und Pflegeversicherung bietet sich laut IW aufgrund ihres Charakters als Schadensversicherung die Einführung einer zweiten, kapitalgedeckten Säule an. Dadurch blieben Kinderlose und Eltern im Umlageverfahren zwar weiterhin gleichgestellt. Gleichzeitig würden aber künftige Beitragszahler entlastet, da sie nicht in vollem Umfang für die ältere, stärker besetzte Generation aufkommen müssten. (ad)