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27. Februar 2018
Können Kfz-Finanzierungen nach dem Dieselfahrverbot widerrufen werden?

Können Kfz-Finanzierungen nach dem Dieselfahrverbot widerrufen werden?

Mit einigen Tagen Verspätung hat das Bundesverwaltungsgericht nun ein Urteil zu Dieselfahrverboten in deutschen Städten gefällt und entsprechende Verbote für zulässig erklärt. Das Urteil könnte auch für Kfz-Finanzierungen Folgen haben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Revisionen gegen die Dieselfahrverbotsurteile aus Stuttgart und Düsseldorf bestätigt. Deutsche Städte können somit in Zukunft eigenmächtig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt allerdings eine phasenweise Einführung. Zudem sollen gewisse Ausnahmeregelungen für neuere Fahrzeuge oder bestimmte Berufsgruppen erlaubt sein.

Etwa 40 Städte betroffen

Das Urteil könnte für Dieselfahrer spürbare Auswirkungen haben. Deutschlandweit drohen in etwa 40 Städten Fahrverbote. Dem Umweltbundesamt zufolge liegt die durchschnittliche Belastung der Luft mit Stickoxid in 37 Städten über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm je m3 Luft. Werden Fahrverbote umgesetzt, könnte das laut den AKH-H Rechtsanwälten Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auch Folgen für Pkw-Darlehen haben.

Landgerichte bestätigen Widerrufsrecht

Die Kanzlei vertritt über 600 Fahrzeugbesitzer, ob mit oder ohne Schummeldiesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben und es ohne Wertverlust loswerden wollen. Vier Landgerichte hätten dabei bereits im Sinne der Verbraucher gegen die Autobanken entschieden (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17); Landgericht Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16), Landgericht Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17 und Landgericht München I (Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17)).

Zusätzlicher Wertverlust stärkt Verbraucherposition

In allen vier Fällen hatten Kunden gegen die Volkswagen Bank GmbH geklagt. Die Landgerichte bestätigten, dass ein Autokäufer den Autokredit noch nach Jahren widerrufen kann. Die Gerichte stellten fest, dass der Darlehensvertrag der Volkswagen Bank fehlerhaft und somit widerrufbar ist. Diese Urteile seien bereits ohne die Dieselfahrverbote gefallen. Nun komme noch hinzu, dass mit den Fahrverboten in Innenstädten Wertverluste verbunden sein dürften, da im Falle eines betroffenen Diesels das Fahrzeug nicht wie gewohnt zu gebrauchen ist. (mh)