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Steuern & Recht
13. Juni 2018
Kürzung von Bewertungsreserven: BGH vertagt Urteil

Kürzung von Bewertungsreserven: BGH vertagt Urteil

Der BGH hat das Urteil zur Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einem Lebensversicherungsvertrag auf Ende Juni vertagt. Wie es scheint, hält das Gericht die Kürzungen aber für verfassungsgemäß. Der Bund der Versicherten kündigt vorab den Gang vor das Verfassungsgericht an.

Am 13.06.2018 sollte der BGH darüber entscheiden, ob es Lebensversicherern erlaubt ist, bei Auszahlung einer Lebensversicherung die Bewertungsreserven zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Klage wird seit 2015 vom Bund der Versicherten geführt. Es geht um einen Lebensversicherungsvertrag der ehemaligen Victoria, bei dem dem Kunden eine Beteiligung von 2.821,35 Euro avisiert, aber letztlich nur 148,95 Euro ausbezahlt wurden. Der Versicherer beruft sich dabei auf das LVRG.

Nach einer Niederlage des BdV beim Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) und der Berufung sollte der BGH am 13.06.2018 nun entscheiden. Dieser hat die Entscheidung aber auf den 27.06.2018 vertagt.

Tendenziell verfassungsgemäß

Möglicherweise vertreten die Richter aber die Meinung, dass die Kürzung von Bewertungsreserven rechtmäßig sei. „Der BGH scheint das Lebensversicherungsreformgesetz als recht ausgewogen bewerten zu wollen. Angesichts des Pfuschs bei diesem Gesetz ist das aus meiner Sicht aber nicht nachvollziehbar“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein direkt nach der Verhandlung. Eine endgültige Bewertung des Verfahrens könne aber erst nach Urteilsverkündung und -begründung erfolgen.

Kleinlein hält es auch für möglich, dass der Fall noch einmal an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen wird: „Der BGH deutete an, dass das intransparente Gebaren des Versicherers zu hinterfragen ist. Hier wird womöglich das Gericht der Vorinstanz noch mal tätig werden müssen.“ Nach Meinung des BdV habe der betroffene Versicherungsnehmer keine ausreichenden Informationen erhalten, worin diese Kürzung begründet ist.

Je nach Urteilsverkündung strebt der BdV den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Der Fall stehe exemplarisch für mehr als 70 Millionen Verträge, so der BdV. (bh)