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25. Januar 2016
KAB Maklerservice und Baden-Badener entwickeln neues Unfallprodukt

KAB Maklerservice und Baden-Badener entwickeln neues Unfallprodukt

Der Maklerpool KAB aus Euskirchen hat sein bisheriges Unfall-Konzept überarbeitet. In dem neuen Produkt, das in Zusammenarbeit mit der Baden-Badener entwickelt wurde, sind Eigenbewegungen mitversichert sowie dritte und weitere Kinder eingeschlossen.

Der KAB Maklerservice hat ein neues Unfallprodukt auf den Markt gebracht, das gemeinsam mit der Baden-Badener konzipiert wurde. „KAB-TOP“ umfasst unter anderem die Mitversicherung von Eigenbewegungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule zum Beispiel wenn ein Gelenk verrenkt wird, wenn Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken gezerrt werden bzw. reißen oder auch Knochen gebrochen werden. Mit der sogenannten „Knochenbruchklausel“ hat der Kunde die Absicherung, dass für verschiedene Frakturen Entschädigungsbeiträge bis zu 5.000 Euro auch dann an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, wenn kein Invaliditätsgrad vorhanden ist.

Gliedertaxe und weitere Leistungen

Innerhalb des neuen Unfallproduktes wurden zudem höhere Invaliditätswerte in der Gliedertaxe festgelegt. Beispielsweise wird ein Bein bis zur Mitte des Unterschenkels mit 80%, anstatt üblicherweise 45%, bemessen. Die Invaliditätsfristen wurden erweitert: Konkret ist hier der Eintritt der Invalidität innerhalb von 24 Monaten wie auch die Feststellung und Geltendmachung im Verlauf von 36 Monaten festgelegt. Leisten-, Nabel- und Bauchbruch, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden, sind zusätzlich mitversichert. Ebenso durch UV-Strahlungen verursachte Entzündungen der Haut (Sonnenbrand) sowie ein Sonnenstich gelten im KAB-TOP als Unfall. Erweitert wird der Versicherungsschutz unter anderem durch die Mitversicherung von Infektionen (erstmalige Infektion mit einem Erreger bestimmter Infektionskrankheiten), Schutzimpfungen, Wundinfektionen, Insektenstichen/-bissen, durch Zeckenbisse übertragene FSME und Borreliose und generell Tierbissen.

Bergungskosten bis 100.000 Euro, kosmetische Operationen bis 10.000 Euro, Kurkostenbeihilfe bis 6.000 Euro, und Rückholkosten bis zu 100.000 Euro sind beitragsfrei mitversichert. Sofern der Kunde eine Todesfallsumme vereinbart, wird bei bestimmten Schwerstverletzungen ein Invaliditätsvorschuss bis zu 15.000 Euro im Rahmen der Todesfallsumme gezahlt. Auch Unfälle bei inneren Unruhen, Terroranschlägen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen sind ebenso wie zusätzliche Leistungen für Fahrradfahrer (Fahrradhelmklausel) mitversichert.

Beitragsfreier Einschluss des dritten Kindes

Für Eltern interessant ist der beitragsfreie Einschluss des dritten und jedes weiteren Kindes. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Versicherungsnehmer vom Beitrag befreit. Abschließend sind noch der zeitlich unbegrenzte Versicherungsschutz wie auch die automatisch geltenden Leistungsverbesserungen als Besonderheit hervorzuheben. (sg)