AssCompact suche
Home
Management & Wissen
8. November 2018
Kfz-Versicherung: Wie viel Sparpotenzial bietet Werkstattbindung?

Kfz-Versicherung: Wie viel Sparpotenzial bietet Werkstattbindung?

Mit einer Werkstattbindung im Rahmen der Kfz-Police verpflichten sich Versicherte, Kaskoschäden am Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Dafür gewähren die Kfz-Versicherer Rabatte. Wie viel sich im Schnitt sparen lässt und wann es sinnvoll ist, zeigt eine Auswertung von CHECK24.

Auf eine Werkstattbindung geben Kfz-Versicherer im Schnitt einen Rabatt von 13% auf den Jahresbeitrag. Dies geht aus einer Auswertung von CHECK24 hervor. Je nach Tarif lassen sich sogar bis zu 40% sparen, wenn sich der Versicherte verpflichtet, Kaskoschäden am Pkw ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Mit ihren Partnerwerkstätten haben sich die Gesellschaften auf Sonderkonditionen für Reparaturen geeinigt, was angesichts der rasant steigenden Preise für Ersatzteile und auch Reparaturen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Diesen finanziellen Vorteil geben die Versicherer über verringerte Jahresbeiträge an die Kunden weiter.

Wagen von der Werkstatt abholen lassen

Gerade im ländlichen Raum liegt die nächste Partnerwerkstatt mitunter einige Kilometer entfernt. Bei vielen Tarifen mit Werkstattbindung ist es möglich, den Wagen abholen und sich wieder bringen zu lassen. Entscheidet sich ein Versicherter dagegen, einen Schaden in einer Partnerwerkstatt beheben zu lassen, muss er einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen. Darüber hinaus riskiert der Kunde mitunter eine Vertragsstrafe. Dann kann der Versicherer den Rabatt für die Werkstattbindung zurückverlangen.

Werkstattbindung im Leasingfall und bei Neuwagen?

Wer sein Fahrzeug geleast oder durch einen Kredit fremdfinanziert hat, dem raten die Experten von Check24, auf eine Werkstattbindung zu verzichten. Die Leasing- oder Kreditverträge geben nämlich in der Regel vor, dass Reparaturen nur in Werkstätten des Herstellers möglich sind. Auch bei einem Neuwagen sollten Kunden den Verzicht auf eine Werkstattbindung in Erwägung ziehen. Denn oftmals ist die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie daran gekoppelt, dass Halter ihren Pkw in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Andernfalls erlischt die Garantie. (tk)