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17. Juli 2015
Mediation im Rechtsschutz: Schlichten statt richten?

Mediation im Rechtsschutz: Schlichten statt richten?

Das Mediationsgesetz ist vor rund drei Jahren in Kraft getreten und hat dem Rechtsmittel Mediation zusätzlich Flügel verliehen. Seither haben immer mehr Rechtsschutzversicherer dieses Verfahren in ihre Tarife aufgenommen – laut aktuellen Daten des GDV sogar mehr als 90%. Dabei gibt es auch kritische Stimmen, die Verbraucher vor den Fallstricken der Mediation warnen.

Die außergerichtliche Konfliktlösung ist weiterhin auf dem Vormarsch. Gemessen an ihrem Marktanteil übernehmen mittlerweile über 90% der Rechtsschutzversicherer die Kosten für eine Mediation. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Vergleich zum klassischen Gerichtsverfahren verspricht die Mediation oftmals eine schnellere Konfliktlösung und eine nachhaltige Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen.

Verbraucherschützer warnen

Kritische Stimmen vonseiten des Verbraucherschutzes warnen aber auch vor den Fallstricken der Mediation. So geht der Versicherungsnehmer zunächst ohne anwaltlichen Rat und Interessenvertretung in eine Mediation und ist in dieser oft heiklen Situation auf sich alleine gestellt. „Dem Mediator selbst ist jeder Rechtsrat und jede Vertretung des Versicherungsnehmers untersagt. Selbst bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall stellen sich aber zwangsläufig zahlreiche Rechtsfragen zum Beispiel nach der zutreffenden Haftungsquote und den zu ersetzenden Schadenpositionen“, so auch Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winter in einem Interview mit AssCompact. Häufig finden nur sogenannte Shuttle-Mediationen statt, in denen der Mediator nacheinander mit den Konfliktparteien redet, statt sie – wie es dem Grundgedanke der Mediation entspricht – zusammen an einen Tisch zu bringen. Schwierig werde es auch, wenn Versicherungsunternehmen eigene Mediatoren ausbildeten, die in einer Vergleichssituation nicht 100% unabhängig agieren könnten, wie Rechtsanwalt Klaus Schneider im Gespräch mit stern.de erklärt.

Vorteile der Mediation

Für die Fürsprecher der Mediation im Rechtsschutz überwiegen hingegen die Vorteile. Im Gespräch mit dem GDV erklärt der Rechtsanwalt und Mediator Max Jelinek: „Erfahrungsgemäß verdient fast jeder Konflikt die Möglichkeit, dass man versucht, ihn im Wege der Mediation einer Lösung zuzuführen“ Für Jelinek liegen die positiven Aspekte des Mediationsverfahrens auf der Hand: Da wäre zum einen eine zeitnahe Konfliktlösung fernab von Gerichtsterminen, darüber hinaus stünden die Interessen der Konfliktparteien im Vordergrund und nicht ausschließlich reine Rechtsfragen, die sich häufig an schwierigen Beweislastregeln orientieren. Hinzu kommt: Der Streit werde nicht entschieden, sondern gelöst, für Jelinek ein für alle Seiten befriedigenderes Ende des Konflikts. (sg)