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17. Dezember 2015
Mehr Transparenz für Handy-Versicherungen gefordert

Mehr Transparenz für Handy-Versicherungen gefordert

In die vor Kurzem vom Europäischen Parlament beschlossene IDD wurden auch die „neueren“ Vertriebskanäle eingeschlossen. Manche Vertriebskanäle bleiben aber weiter unberührt. Deshalb hat sich die Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) den Vertrieb von Handy-Versicherungen noch einmal genauer angesehen und fordert mehr Transparenz.

Der Absatz von „mobile phones” in Europa ist zwar nicht mehr ganz so hoch, wie er schon einmal war, trotzdem bleibt der Markt ein Wachstumssegment. Und nachdem mit den mobilen Telefonen häufig gleich eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung verkauft wird, hat sich die EIOPA diesen Markt noch einmal genauer angesehen. Im Ergebnis konstatiert die Europäische Versicherungsaufsicht starke Lücken in der Kundenberatung wie auch bei der Transparenz im Verkauf und im Schadenfall.

Die Erwartungen von Käufern solcher Handy-Versicherungen und dem, was die Versicherungen tatsächlich bieten, gingen häufig auseinander, stellt die EIOPA dar. Vor allem jedoch würden die Kunden beim Erwerb nicht ausreichend darüber informiert, was durch den Versicherungsvertrag überhaupt gedeckt sei. Die EIOPA beklagt auch zu hohe Provisionszahlungen: Im Durchschnitt lägen diese bei 40% der Prämien. Zudem sei die Schadenmeldung oft umständlich geregelt und die Bearbeitungszeiten seien zu lang. In einem aktuellen Report gibt die EIOPA deshalb Empfehlungen für die „mobile phone insurance (MPI)“ ab:

  • Da nach EIOPA-Untersuchungen 52% aller MPI-Abschlüsse über Handy-Verkäufer getätigt werden, sollten auch diese Verkäufer über ausreichende Kenntnisse zu den Versicherungen verfügen.
  • Kunden sollten darüber informiert werden, dass es sich um einen kombinierten Kauf handele – Handy plus Versicherung. Und dem Kunden sollte aufgezeigt werden, dass er den Versicherungsvertrag auch getrennt kaufen könnte.
  • Kunden sollten ausführlich über Ausschlüsse des Versicherungsvertrags informiert werden. Und diese seien zahlreich, so die EIOPA. Beispielsweise seien Wasserschäden oder auch manche Diebstahlarten häufig ausgeschlossen.
  • Beim Kauf der Versicherung sollte der Kunde detaillierte Informationen bekommen, etwa zu Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten. Hier könnte ein Produktinformationsblatt helfen.
  • Schadenmeldungen sollten einfach gemacht werden und die Schadenbearbeitung schnell erfolgen.

Da diese Regelungen für den Vertrieb von Handy-Versicherungen nicht automatisch in der IDD enthalten seien, fordert die EIOPA die einzelnen Mitgliedsstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucher trotzdem entsprechenden Schutz erhalten. So könnten nationalstaatlich die Regelungen der IDD auch auf diese Vertriebsformen ausgeweitet werden. Der Schutz für den Verbraucher müsse überall gleich sein – ob nun an Verkaufspunkten wie etwa Handy-Stores und Technikmärkten oder bei den von der IDD regulierten Vertriebskanälen, so die EIOPA. (bh)