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14. März 2018
MLP besetzt Aufsichtsrat nach Trennung von Bank- und Maklergeschäft

MLP besetzt Aufsichtsrat nach Trennung von Bank- und Maklergeschäft

MLP Finanzberatung SE und MLP Banking AG haben im Rahmen der Trennung von Bank- und Maklergeschäft ihre Aufsichtsräte neu besetzt. Unter anderem ist mit Maximilian Lautenschläger ein zweiter Sohn des Firmengründers Manfred Lautenschläger in die Aufsichtsgremien des Konzerns eingezogen

Im Rahmen der Trennung von Bank- und Maklergeschäft sind die Aufsichtsratsposten der MLP Finanzberatung SE und der MLP Banking AG besetzt worden. Dabei ist mit Maximilian Lautenschläger ein zweiter Sohn des Unternehmensgründers Manfred Lautenschläger in die Aufsichtsgremien des Konzerns eingezogen. Der ältere Sohn Matthias Lautenschläger ist bereits seit August 2015 Aufsichtsrat der ehemaligen MLP Finanzdienstleistungen AG und wird sich im Rahmen der nächsten Hauptversammlung Mitte Juni 2018 für den Aufsichtsrat der MLP SE als Konzernholding stellen. Unternehmensgründer Manfred Lautenschläger wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr für einen Posten im Aufsichtsrat kandidieren.

Weitere Aufsichtsräte der MLP Finanzberatung SE sind Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitz) und Burkhard Schlingermann (Arbeitnehmervertreter).

Verkleinerung des MLP-Banking-AG-Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der MLP Banking AG setzt sich derzeit noch zusammen aus Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitz), Dr. Josef Zimmermann, Matthias Lautenschläger, Elke Strathmann, Alexander Beer und Dr. Frank Egeler (Arbeitnehmervertreter). Mit der ordentlichen Hauptversammlung der MLP Banking AG, die voraussichtlich Anfang Mai 2018 stattfindet, soll eine Verkleinerung des Gremiums einhergehen, um sich den veränderten Größenverhältnissen der Gesellschaften anzupassen. Dem Aufsichtsrat der MLP Banking AG werden dann ebenfalls drei Mitglieder angehören, zwei Aktionärsvertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Neben Matthias Lautenschläger wird zu diesem Zeitpunkt Elke Strathmann aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Über die Besetzung des Vertreters der Arbeitnehmer entscheiden die Arbeitnehmer in einem Wahlverfahren. (ad)