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26. November 2015
Monuta bietet Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe

Monuta bietet Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe

Der Vorsorgespezialist Monuta bietet Versicherungsmaklern und Vermittlern die Möglichkeit, für ihre Kunden eine juristisch geprüfte Sorgerechtsverfügung anzufordern. Damit erhalten die Makler eine Beratungshilfe und Sensibilisierung für das Kundengespräch rund um das Thema Generationenberatung.

Ab sofort können Makler kostenfrei bei der Monuta eine Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe für ihre Kunden anfordern, die durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft wurde. Mit diesem Angebot will der Vorsorge-Spezialist die umfassende Vorsorgeberatung von Familien mit minderjährigen Kindern unterstützen.

Für den Fall, dass ein Elternteil oder sogar beide schwer erkranken oder bei einem Unfall tödlich verunglücken, bestimmt eine Sorgerechtsverfügung, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten soll. Entgegen der weit verbreiteten Annahme nahe Verwandte oder Taufpaten würden automatisch das Sorgerecht erhalten, bestimmt ein Vormundschaftsgericht einen geeigneten Vormund für den Fall, dass keine Sorgerechtsverfügung getroffen wurde. „Ein Irrtum, den Makler und Vermittler in Kundengesprächen zwingend aufklären sollten, um diese weit verbreitete Vorsorgelücke in der Beratung zu schließen“, so Walter Capellmann Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. „Die Sorgerechtsverfügung ist ein weiterer Baustein in unserem auf die Generationenberatung abgestimmten Portfolio beratungs- und vertriebsunterstützender Leistungen“, sagt Capellmann. (ad)