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2. Dezember 2016
Musterfeststellungsklagen: Folgen für Rechtsschutzversicherer?

Musterfeststellungsklagen: Folgen für Rechtsschutzversicherer?

Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer Herbsttagung am 17.11.2016 in Berlin vorgeschlagen, eine verbraucherfreundliche Musterfeststellungsklage in Deutschland einzuführen. Auch die Rechtschutzversicherer verfolgen das Vorhaben mit Spannung.

Der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas wurde von der Justizministerkonferenz Mitte November in Berlin aufgefordert, einen Referentenentwurf zur Einführung einer verbraucherrechtlichen Musterfeststellungsklage vorzulegen. Dies solle noch in dieser Legislaturperiode geschehen.

Musterfeststellungsklagen bei Kapitalanlegern schon jetzt möglich

Musterverfahren sind dem deutschen Rechtssystem nicht gänzlich unbekannt. Schon jetzt können Anleger im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Musterfeststellungsklagen anstreben. Damit kann das Gericht bei Klagen von Kapitalanlegern, Tatsachen und Rechtsfragen für eine Vielzahl gleich gerichteter Fälle mit Bindung für alle Kläger entscheiden. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein solches Verfahren in Sachen Deutsche Telekom entschieden.

Nun soll die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage auch bei Massenschäden für Verbraucher geöffnet werden. Dies fordert neben den Justizministern der Bundesländer auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläuterte: „Das stärkt die Verbraucherrechte, sorgt für einen effektiven Rechtsschutz und für ein effizientes Verfahren der Justiz, das auch weniger Ressourcen bindet.“

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. begrüßt den Vorschlag, ein unkompliziertes Verfahren für die rechtliche Klärung von Massenverfahren einzuführen. Damit könne in Zukunft durch eine Klage einer Verbraucherschutzorganisation stellvertretend für alle Geschädigten ein Sachverhalt entschieden werden. Denn gerade bei Massenschäden – also schädigenden Ereignisse, die viele Personen gleichzeitig betreffen – mache nur ein geringer Anteil der betroffenen Verbraucher ihre Schäden gerichtlich geltend, sodass viele Verbraucher auf dem Schaden sitzen blieben.

Dies bestätigt auch der Rechtsschutzversicherer KS/Auxilia. Zwar könne man sich als Verbraucher vor den Gerichts- und Sachverständigenkosten mit einer Rechtsschutzversicherung schützen, nicht aber vor Zeit und Ärger durch einen Prozess für einen am Ende vielleicht nur kleinen finanziellen Vorteil.

Musterverfahren sinnvoll, aber …

In einem Musterverfahren könnten aus Sicht der KS/Auxilia grundlegende, komplizierte und daher auch teure Sachverständigenfragen im Musterverfahren einer Verbraucherschutzorganisation einmalig verbindlich geklärt werden. Jedoch folge aus einer Feststellungsklage normalerweise kein individueller, vollstreckbarer Anspruch, so dass unter Umständen zur Durchsetzung der Forderung des Einzelnen ein weiterer Prozess nötig sein kann. „Für uns als Rechtsschutzversicherung können sich daher, je nach konkreter Ausgestaltung des Gesetzes, Minder-, aber auch Mehraufwände ergeben“, erklärt KS/Auxilia gegenüber AssCompact. (kb)