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15. August 2018
Nürnberger Krankenversicherung passt Gesundheitsfragen an

Nürnberger Krankenversicherung passt Gesundheitsfragen an

Geschlossene Gesundheitsfragen wie „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ lassen sich einfach beantworten und der Kunde erhält sofort ein Ergebnis. Die Nürnberger Krankenversicherung setzt künftig stärker auf solche Fragen. Als weitere Neuerung entfallen in vielen Zusatztarifen die allgemeinen Wartezeiten.

Für Vermittler und Kunden bieten geschlossene Gesundheitsfragen wie beispielsweise „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ den Vorteil, dass sich einfach beantwortet lassen. Und für den Kunden gibt es umgehend ein Ergebnis. Wie die Nürnberger Krankenversicherung (NKV) mitteilt, setzt sie künftig auch bei den neuen Pflegetagegeldtarifen und dem Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser auf solche geschlossenen Fragen, die bei vielen Stationärtarifen bereits Anwendung finden.

Transparenz durch geschlossene Fragen

NKV-Vorstand Christian Barton betont: „Bei offenen Gesundheitsfragen kann etwas vergessen werden. Das führt zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden.“ Geschlossene Gesundheitsfragen würden dagegen Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall bringen. Die NKV will die Gesundheitsprüfung auch bei weiteren Tarifen anpassen.

Werden beispielsweise folgende Fragen verneint, ist am Point of Sale klar, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird:

1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 % vor?

2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Wird eine der Fragen dagegen mit ja beantwortet, bekommt der Vermittler bzw. der Kunde sofort das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist.

Viele Zusatztarife nun ohne allgemeine Wartezeiten

Die NKV gibt zudem eine weitere Neuheit bekannt: In vielen Zusatztarifen entfällt ab sofort die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bleiben unverändert bestehen. (tk)