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Steuern & Recht
13. April 2015
NAG will gegen Feststellung ihrer „Nicht-Tariffähigkeit“ vorgehen

NAG will gegen Feststellung ihrer „Nicht-Tariffähigkeit“ vorgehen

In der vergangenen Woche hatte das Hessische Landesgericht entschieden, dass die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) nicht tariffähig sei. Die NAG kritisiert diese Entscheidung und stellt sich auf eine weitere rechtliche Auseinandersetzung ein. Ihrer Überzeugung nach hält diese Entscheidung weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stand.

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) zeigt sich über ein Urteil des Hessischen Landesgerichts enttäuscht. Die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier, erklärt, man wolle die Entscheidungsbegründung abwarten und sehr genau prüfen, welche juristischen Schritte möglich seien. Das Gericht hatte festgestellt, dass die NAG aufgrund „fehlender Mächtigkeit“ nicht tariffähig sei. Das Feststellungsverfahren hatte die Konkurrenzgewerkschaft ver.di eingeläutet.

„Wir sind eine junge Gewerkschaft mit einer sehr erfolgreichen Entwicklung und einem klar geschärften Branchenprofil“, führt Baier aus. Es könne nicht hingenommen werden, dass nach gerade einmal zwei Jahren kontinuierlichen Aufbaus der NAG der Zugang zum Tarifgeschehen vorerst gerichtlich abgeschnitten werde.

Die noch junge Gewerkschaft kritisiert zudem ver.di scharf und verweist darauf, dass bei Gericht auch erörtert wurde, ob der Antrag von ver.di auf Feststellung der Nichttariffähigkeit der NAG rechtsmissbräuchlich sei. NAG wirft ver.di vor, sie habe gegenüber Beschäftigten, Arbeitgebern und Mitgliedern vor einem Eintritt in die NAG und vor Verhandlungen mit der NAG gewarnt. Damit missbrauche ver.di das gerichtliche Statusverfahren mit dem Versuch, eine unliebsame Konkurrentin loszuwerden. Weiter glaubt die NAG, dass ver.di das Verfahren dazu nutze, um vertrauliche Informationen über die NAG zu erfahren. „Es ist offensichtlich, dass es ver.di darum geht, die Mitgliederstärke der NAG und ihre Finanzlage zu erfahren, um daraus im Wettbewerb Vorteile zu ziehen“, sagt Baier. (bh)

Lesen Sie dazu: Hessisches Landesarbeitsgericht: Neue Assekuranz Gewerkschaft ist nicht tariffähig