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22. November 2018
Namensstreit: Versicherungskammer Bayern und die Bayerische lenken ein

Namensstreit: Versicherungskammer Bayern und die Bayerische lenken ein

Das Ende des Namensstreits naht, zumindest vor Gericht: Nach einer richterlichen Ermahnung, Klage bzw. Widerklage zurückzuziehen, will die Versicherungskammer Bayern (VKB) dem Vorschlag des Gerichts folgen. Zuvor hatte bereits die Bayerische ihre Bereitschaft signalisiert, ihre Berufung zurückzunehmen.

Seit Jahren streiten die Versicherungskammer Bayern (VKB) und die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. vor Gericht um die Unternehmensbezeichnung „Bayerische“. Nun scheint ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung in Sicht. 2016 hatte die VKB, eine Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, beim Landgericht München Klage gegen Unternehmen der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ eingereicht. Der Markenname „die Bayerische“ stelle eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung dar. Zudem bestehe Verwechslungsgefahr, so die Argumentation der VKB. Die Bayerische hatte ihrerseits in erster Instanz Widerklage erhoben. Vom Landgericht München wurden sowohl die Klage als auch die Widerklage abgewiesen. Daraufhin gingen beide Parteien vor dem Oberlandesgericht München in Berufung gegen die Abweisung der Klage bzw. der Widerklage.

Richterliche Ermahnung an die Streitenden

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München am 15.11.2018 hat der zuständige Richter beide Parteien ermahnt und sie aufgerufen, ihre Klage bzw. Gegenklage zurückzunehmen. Auf Nachfrage bei Gericht hieß es, der Senat habe den Parteien Gelegenheit gegeben, bis 29.11.2018 eine etwaige Berufungsrücknahme zu erklären. Beiden Unternehmen wurde somit eine Bedenkzeit eingeräumt, um ihre Auseinandersetzung vor Gericht zu beenden. Es sei sinnvoller, wenn sich die Beteiligten auf den Verkauf von Versicherungen konzentrierten, wie die Aussagen des Richters in Medienberichten wiedergegeben wurden. Andernfalls deutete das Gericht an, sämtliche Forderungen beider Seiten abzuweisen.

VKB will Vorschlag des Gerichts folgen

Wie die Versicherungskammer Bayern heute mitgeteilt hat, will sie dem Vorschlag des OLG München folgen. „Wir hatten gute Gründe, im Hinblick auf den Namensstreit, den gerichtlichen Weg zu wählen“, erklärt Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns Versicherungskammer. Die VKB bezeichnet es in ihrer Pressemitteilung als völlig normal, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz entscheiden zu lassen. Von dieser Möglichkeit habe das Unternehmen vor allem auch im Interesse von Kunden, Eigentümern und Vertriebspartnern Gebrauch gemacht. Bei dieser Gelegenheit wies die VKB auch nochmals daraufhin, der Nutzung des Namens „die Bayerische“ nie zugestimmt und von Beginn an Bedenken geäußert zu haben. Nun stellt Walthes klar: „Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft.“

die Bayerische würde Einigung begrüßen

Wenige Tage nach der mündlichen Verhandlung hatte sich zunächst die Bayerische geäußert. „Wir freuen uns darüber, dass es sich nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht abzeichnet, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden wird“, erklärte Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen. Zugleich hatte die Bayerische in einer Mitteilung ihre Bereitschaft signalisiert, die Berufung zurückzunehmen. „Wir begrüßen eine Einigung, um den unnötigen Rechtsstreit nun endlich abzuschließen. Wir sind bereit, unsere Berufung zurückzuziehen, wenn dadurch die rechtliche Auseinandersetzung endgültig erledigt werden kann,“ so Schneidemann. (tk)