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12. Januar 2018
Neue Chancen als Rentenberater

Neue Chancen als Rentenberater

Die Deutsche Makler Akademie (DMA) und das CAMPUS INSTITUT starten ihren neuen Sachkundelehrgang Rentenberater/-in am 29.01.2018. AssCompact hat bei Nils Keller, Leiter Produktmanagement der Deutschen Makler Akademie, nachgefragt, für wen der Lehrgang interessant ist und welche Chancen eine Tätigkeit als Rentenberater eröffnet.

Herr Keller, die Nachfrage nach dem ersten Sachkundelehrgang Rentenberater ist Ihren Aussagen nach hoch. Wer hat sich denn angemeldet?

Der Lehrgang wendet sich an Personen, die eine hochqualifizierte haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit als Rentenberater/-in anstreben. Hierzu zählen vor allem Versicherungs- und Bankkaufleute, Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie bAV- und Personalexperten. Die meisten Anmeldungen für den ersten Lehrgang kamen bisher von Mitarbeitern und Führungskräften aus Versicherungsunternehmen, freien Beratern und von Maklern. Wer bei der Premiere noch dabei sein möchte, sollte sich schnellstmöglich anmelden.

Welche Chancen und welche Zielgruppen eröffnen sich den künftigen Rentenberatern?

Durch die steigende Zahl der Erwerbstätigen kurz vor dem Renteneintritt gewinnt das Thema immer mehr an Bedeutung. Zudem machen die Erwerbsbiografien durch häufige Arbeitgeberwechsel sowie Eltern- und Erziehungszeiten das Erfassen der anrechenbaren Zeiten immer komplizierter. Die Beratungsfelder eines Rentenberaters sind damit sehr vielfältig und erfordern eine fundierte und qualifizierte Ausbildung. Beraten werden können auch bAV-Kunden und Personalabteilungen in Unternehmen. Neben der unabhängigen Analyse einer individuellen Versorgungssituation und der Erstellung sozialversicherungsrechtlicher Beurteilungen für Unternehmen und Privatpersonen gehören auch die Unterstützung bei Statusfeststellungsverfahren und das Verfassen von Gutachten zum Versorgungsausgleich zu den Aufgaben eines Rentenberaters. Außerdem ist er als Vertrauensperson und Vertretung des Mandanten vor Sozial- und Landesgerichten gefragt.

Es gibt ja rechtliche Bestimmungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für den Rentenberater. Wie grenzt er sich vom Versicherungsmakler ab und gibt es unzulässige Überschneidungen bei der Zulassung?

Rentenberatung und Versicherungsvermittlung dürfen nicht von demselben Unternehmen durchgeführt werden. Das RDG erlaubt einem Rentenberater lediglich Nebenleistungen in Zusammenhang mit Tätigkeiten wie einer Testamentsvollstreckung, der Haus- und Wohnungsverwaltung und einer Fördermittelberatung. Bei allen anderen Rechtsdienstleistungen sieht der Gesetzgeber eine „Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht“ und schreibt daher eine Trennung der Anbieter vor. Es muss also neben dem Maklerbetrieb ein eigenständiges Unternehmen gegründet werden.

Welche Inhalte stehen im Vordergrund des Lehrgangs?

Im Mittelpunkt des gesamten Lehrgangs steht immer die Rentenberatung in der Praxis. Zu den Fachgebieten, die gelehrt werden, gehören Grundlagen und Aufbau der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, das Verfahrens- und Prozessrecht sowie das breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters. Auf dem Programm stehen auch konkrete Berechnungen von Renten und Rentenansprüchen sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Erklärt werden zudem Auswirkungen von anderen Ansprüchen und Kollisionen von verschiedenen Sozialleistungen. Einen wichtigen Bereich des Lehrgangs bildet auch die betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung. Neben dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden hier auch die Durchführungswege der bAV erläutert. Den Schlusspunkt bilden schließlich Präsentationstechniken für den täglichen Alltag und die Prüfungsvorbereitung.

Gibt es Ihrer Meinung nach an diesen Stellen bisher Lücken in der Vorsorgeberatung?

Nach einer erfolgreichen Teilnahme an dem Sachkundelehrgang kann die Beratung zumindest wesentlich fundierter und erfolgversprechender durchgeführt werden. Ein qualifizierter Rentenberater kann die Ansprüche seines Mandanten zielgerichteter einfordern, da er sich viel tiefer mit der Thematik beschäftigt hat. Seine Erfahrung ermöglicht es ihm, maximale Leistungen für seine Kunden herauszuholen, insbesondere im Bereich sozialrechtlicher Leistungen. So weiß ein Rentenberater etwa genau, welche Unterlagen bei einer Erwerbsminderungsrente eingereicht werden müssen.

Wann folgt der nächste Lehrgang?

Der zweite Lehrgang wird im Sommer und Herbst stattfinden. Start ist der 06.08.2018, die Seminarorte sind Hannover, Dortmund und Berlin. Wer sich hierfür interessiert, sollte sich bald darum kümmern, denn auch für den zweiten Durchgang liegen bereits eine Reihe von Zusagen vor. Inzwischen planen wir bereits den dritten Lehrgang, der Anfang 2019 beginnen soll. Künftig wollen wir den Sachkundelehrgang jeweils zweimal pro Jahr anbieten. Aktuelle Informationen zu Terminen und Inhalten finden sich immer auf unserer Website www.deutsche-makler-akademie.de.