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12. Juli 2018
Neue FinVermV in Sicht: Endlich Klarheit für Finanzanlagenvermittler?

Neue FinVermV in Sicht: Endlich Klarheit für Finanzanlagenvermittler?

Gute Nachrichten für Finanzanlagenvermittler. Seit Inkrafttreten von MiFID II müssen sie nach veralteten Vorschriften arbeiten. Nun ist Medienberichten zufolge endlich eine neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Sicht. Eine endgültige Lösung dürfte aber auch sie nicht darstellen.

Zehntausende 34f-Berater haben seit Inkrafttreten von MiFID II ein Problem: Sie arbeiten noch immer nach alten Vorschriften. Schließlich hat es die Regierung versäumt die FinVermV rechtzeitig zu überarbeiten. Ursprünglich sollte dies schon im September 2017 geschehen. Finanzanlagenvermittler arbeiten daher bis heute noch auf Verdacht nach der alten Verordnung. Nun hat sich mit Lothar Binding erstmals ein verantwortlicher der Regierungsparteien zum Fahrplan der neuen Verordnung geäußert.

Ab September in Kraft

Im Gespräch mit FONDS professionell ONLINE machte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hoffnung, dass das Warten der Finanzanlagenvermittler bald ein Ende hat. Der Entwurf für eine überarbeitete FinVermV wird demnach Anfang August ins Kabinett gehen. Schon im September soll die neue FinVermV beschlossen werden und in Kraft treten.

Kein Zeichen für dauerhaftes Bestehen

Wie sie aussehen wird, wollte Binding nicht sagen, sondern nur, dass 34f-Vermittler ab September endlich Klarheit darüber haben sollten, welche Regelungen von MiFID II für sie gelten. Zugleich stellte er aber klar, dass die überarbeitete FinVermV kein sicheres Zeichen dafür ist, dass der 34f GewO dauerhaft beibehalten wird. Im Koalitionsvertrag ist schließlich eine schrittweise Überführung der Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin geplant. Unklar sei aber noch, was schrittweise bedeutet. (mh)