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26. September 2018
Neue HEUBECK-Richttafeln müssen angepasst werden

Neue HEUBECK-Richttafeln müssen angepasst werden

HEUBECK hat im Juli neue Richttafeln herausgebracht und damit die biometrischen Rechnungsgrundlagen für Firmen mit Pensionsverpflichtungen aktualisiert. Erstmals waren sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit berücksichtigt. Inkonsistenzen machen nun eine Anpassung der Tafeln erforderlich.

Im Juli hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Mit der Aktualisierung der Richttafeln aus dem Jahr 2005 wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand gebracht. Erstmals faden dabei auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit Berücksichtigung. Nun hat HEUBECK bei internen Auswertungen hat Inkonsistenzen im Hinblick auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese Inkonsistenzen würden dazu führen, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt werde, so HEUBECK. Dadurch würden die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher ausfallen als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Überarbeitete Version soll in zwei Wochen kommen

Zwar lasse sich aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung ein höherer Trend mit Verweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründen, nichtsdestotrotz habe die Geschäftsführung von HEUBECK beschlossen, die Richttafeln anzupassen. Eine überarbeitete Version soll nun so schnell wie möglich vorgelegt werden. „Zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden“, erklärt Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung aber nach wie vor gegeben. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, unterstreicht Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

Die Richttafeln bilden die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Die Richttafeln RT 2018 G stützen sich auf aktuelle Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes. Die Daten spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider. (tk)