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Steuern & Recht
2. Juli 2015
Neue Regeln für betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel

Neue Regeln für betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel

Das Bundeskabinett hat Mitte dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.

Die EU-Mobilitäts-Richtlinie wird 1:1 umgesetzt. Dabei wird nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewusst darauf verzichtet, die neuen EU-Vorgaben nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln anzuwenden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden und aus Praktikabilitätsgesichtspunkten gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten.

Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:

  • Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bleiben künftig bereits dann erhalten (sind „unverfallbar“), wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat. Bislang galt eine Frist von fünf Jahren. Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaft verfällt, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Insbesondere junge mobile Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben, was zur besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen soll.
  • Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim Arbeitgeber verbliebener Beschäftigter müssen gleich behandelt werden. Beschäftigte müssen also nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel ihrer Betriebsrente schadet.
  • Die Abfindungs- und Auskunftsrechte werden zugunsten der Beschäftigten erweitert.
Weitere Schritte

Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.

Was kommt noch?

Weitere Reformschritte zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, wie sie im Koalitionsvertrag verabredet wurden, werden derzeit mit den Beteiligten erörtert und sollen gegebenenfalls in einem weiteren Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden. (kb)

Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bmas.de.