Online-Pranger sind allgemein umstritten. Die BaFin hat heute einen solchen für die Finanzindustrie gestartet. Ein neues Register zeigt, dass die Finanzaufsichtsbehörde gegen welche Institute sie „Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern“ eingeleitet hat. Basis dieses Onlineregisters ist Paragraf 60b Absatz 1 des Kreditwesengesetzes. Aus dem öffentlichen Register können Interessiert unter anderem einsehen, welche Bußgelder die Behörde gegenüber Banken und anderen überwachten Finanzdienstleister verhängt hat.
Bereits vier Eintragungen
Zum Auftakt finden sich vier Institute auf der Liste. Ältester Fall ist ein Vorgang von Anfang November. Damals verhängte die Finandienstleistungsaufsicht ein Bußgeld von 30.000 Euro gegen die J. P. Morgan AG, weil diese die verordneten Maßnahmen im Risikomanagement nicht schnell genug umgesetzt habe. Der Shinhan Bank Europe GmbH verhängte die BaFin dem Register zufolge im Februar ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro aufgrund einer Überschreitung der Großkreditobergrenze. Der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe verordnete sie zudem – wie auch der der Frankfurter Niederlassung der China Construction Bank – erhöhte Eigenmittelanforderungen. (mh)
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