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17. September 2018
Provisionsdeckel: Es kann nicht sein, was nicht sein darf

Provisionsdeckel: Es kann nicht sein, was nicht sein darf

Der AfW-Verband will sich mit allen Mitteln gegen einen Provisionsdeckel stemmen und legt sich schon mal fest: Der Provisionsdeckel kommt nicht. Fünf Gründe führt der Interessensverband für seine These an und erläutert, warum es um mehr als nur um eine Vergütungsfrage geht.

Das Gespenst des Provisionsdeckels in der Lebensversicherung geht schon seit geraumer Zeit um. Im LVRG-Evaluierungsbericht des Finanzministeriums wird er gefordert und die BaFin hat sich schon vorauseilend Gedanken zu einer möglichen Ausgestaltung gemacht. Eine Entscheidung jedoch lässt auf sich warten.

Am Montag hat sich nun der AfW noch einmal zu Wort gemeldet. Er stemmt sich gegen den Provisionsdeckel und erklärt: „Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um 1% Vergütung mehr oder weniger. Es geht um sehr viel grundsätzlichere Fragen.“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.

Verfassungswidrig

Ein Provisionsdeckel wäre nach Ansicht des AfW ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die im Grundgesetz geschützte Gewerbefreiheit. Es gäbe keine sachgerechten Erwägungen, die den Gesetzgeber legitimieren könnten, eine Provisionsgrenze einzuführen. Der AfW will hierzu gemeinsam mit weiteren Unterstützern schon bald ein verfassungsrechtliches Gutachten präsentieren.

Verbraucherschädlich

Der Eingriff bei den Provisionen würde insbesondere die unabhängigen Vermittler treffen. Darüber ist sich der Markt einig. In Folge könnten Versicherungsmakler ihrem Beruf den Rücken zukehren. Das könne wohl kaum im Sinne der Verbraucher sein, meint der AfW. Denn betroffen wäre vor allem der Berufsstand, der per se auf Seite des Kunden stehe.

Wettbewerbswidrig

Des Weiteren sieht der Verband den freien Wettbewerb durch einen Preisdeckelung aufgehoben. Es gäbe auch aus diesem Blickwinkel heraus keinen Sachgrund für eine derart massive Preisregulierung. Es würde nicht berücksichtigt werden, dass es unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Vermittlergruppen gebe.

Europarechtswidrig

Zudem widerspräche eine derartige Regulierung den Zielen des europäischen Binnenmarktes. Zu diesen Zielen gehört insbesondere der freie und unverfälschte Wettbewerb. Der AfW will gemeinsam mit weiteren Unterstützern auch dazu demnächst mit einem Sachverständigengutachten nachlegen.

Keine Chance für Soft Law

Auch einem Provisionsdeckel, der über Rundschreiben oder anderweitigen „Soft Law“-Varianten auf Umwegen eingeführt werden könnte, erteilt der AfW eine Absage. Ein Provisionsdeckel sei beispielsweise keine Aufgabe der BaFin oder anderen ausführenden Behörden.

Der AfW kündigt an, „sich kompromisslos gegen jegliche Versuche von Politik und BaFin zu wenden“, die in die Rechtspositionen seiner Verbandsmitglieder eingreifen. Kurzgefasst will der Verband nicht akzeptieren, dass unabhängige Vermittler die Zeche für etwas bezahlen müssen, was sie nicht zu verschulden haben. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von R. André Klotz am 18. September 2018 - 08:45

Was soll eigentlich hier diese zweifelnde Berichterstattung? Was heißt eigentlich: "... will der Verband nicht akzeptieren ..." Will der Verfasser dieses Artikels vielleicht, "... dass unabhängige Vermittler die Zeche für etwas bezahlen müssen, was sie nicht verschuldet haben." ???

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 20. Oktober 2018 - 12:52

Allein schon eine gleichartige Regelung für alle Vermittler, mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen für Angestellte Vermittler (mit Fixgehalt, Altersversorgung und Reisespesen etc.) mit Maklern (die alle Kosten-bei wesentlich größerem Aufwand da der gesamte Markt beobachtet werden muss und die einzigen sind die für das Beste Angebot auch noch haften) zeigt die Unfähigkeit der Politiker vernünftige und faire Regelungen zu schaffen. Das ist so wie wenn die gesamte Weltbevölkerung unabhängig von der Wirtschaftskraft ein Gehalt von monatlich € 1000,00 verdient.
Erstaunlich für mich ist allerdings das Maklerverbände- und Versicherer, so einen einfachen Sachverhalt den Politikern nicht vermitteln können!
Die Leidtragenden sind die Bürger die schlecht informiert werden und deswegen oft falsche und überteuerte Produkte abschließen. Das Ergebnis ist zum Beispiel eine nicht ausreichende, deutlich schlechtere Altersversorgung. Der Staat, schon bei der Versorgung der Beamten mit 1,7 Billionen Euro im Rückstand und 100 Milliarden Zuschuss zur Rentenversicherung bei bester Wirtschaftslage, wird es wohl nicht lange richten können, behindert sehenden (oder völlig blinden) Auges die beste Versorgung der Bürger.