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16. November 2015
PSVaG erhöht Beitragssatz

PSVaG erhöht Beitragssatz

Auf 2,4‰ hat der Pensions-Sicherungs-Verein, der im Fall einer Arbeitgeber-Insolvenz die Betriebsrenten weiter zahlt, seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 festgesetzt. Im Vorjahr lag der Beitragssatz bei 1,3‰.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 auf 2,4‰ (Vorjahr 1,3‰) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2015 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 326 Mrd. Euro addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 782 Mio. Euro (im Vorjahr rund 416 Mio. Euro) zahlen. Der höhere Beitrag resultiert laut PSVaG daraus, dass trotz einer rückläufigen Zahl von Insolvenzen eine deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente zu sichern war. Der für das Jahr 2015 festgelegte Beitragssatz liegt unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9‰ (Vorjahr 3,0‰).

Rund 94.200 Unternehmen sind Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider. (ad)