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Steuern & Recht
22. November 2016
Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD liegt vor

Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD liegt vor

Darauf hat die Versicherungsbranche lange gewartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gestern einen Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie veröffentlicht. Für manche überraschend: Das umstrittene Provisionsabgabeverbot wurde gesetzlich verankert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD (europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie) an den Bund-Länder-Ausschuss weitergeleitet. Damit ist unter anderem klar, dass das noch vor Kurzem durch ein Gerichtsurteil „gekippte“ Provisionsabgabeverbot (OLG Köln hält Provisionsabgabe für zulässig) eine neue gesetzliche Grundlage bekommen soll.

In einer ersten Einschätzung erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): „Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher, Vermittler und Versicherer. Hervorzuheben ist die vorgesehene Verankerung des Provisionsabgabeverbots. Das Verbot stellt sicher, dass auch künftig die langfristigen Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs stehen, nicht mögliche kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Beteiligung an Provisionszahlungen.“

Erfreulich sei laut GDV zudem der Fokus des Gesetzgebers auf die Qualität der Beratung, die unter anderem durch eine Weiterbildungspflicht gestärkt werden soll. „Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Thema Weiterbildung in den vergangenen Jahren kontinuierlich mit eigenen Initiativen vorangetrieben und sieht sich in ihrem Engagement bestätigt“, so eine GDV-Sprecherin.

Umsetzungsregelungen durch EIOPA werden kritisch gesehen

Positiv wertet der GDV zudem die geplante Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht: „Die enge Orientierung am Richtlinientext sollte auch das Leitmotiv für die Ausarbeitung der detaillierten Umsetzungsregelungen durch die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA sein. Leider gehen die bislang veröffentlichten Vorschläge der Behörde genau in die entgegengesetzte Richtung: Eine Umsetzung liefe auf ein faktisches Verbot provisionsbasierter Beratung durch die Hintertür hinaus, obwohl die Richtlinie selbst die Provisionsvergütung ausdrücklich zulässt.“ (kb)