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Steuern & Recht
1. Juni 2017
Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz angenommen

Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz angenommen

In der 237. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde am Donnerstag, 01.06.2017 der Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz angenommen. Das sorgt auch für Bewegung im Markt für Rentenangebote der Sozialpartner an Beschäftigte.

Wie zu erwarten ist der Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Die Anträge der Linken (Drucksache 18/11402) und von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/10384) wurden aufgrund der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt. Die Linke forderte, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und das Rentenniveau als Sicherungsziel wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Den Grünen ging es in ihrem Antrag unter anderem um die schrittweise Einführung eines verpflichtenden Betriebsrentenangebotes durch den Arbeitgeber sowie um die Einrichtung eines öffentlich verwalteten Fonds zur Kostenminimierung. Zusätzlich forderten sie die Aufhebung des § 17 des Versorgungsleistungsausgleichsgesetzes, weil dieser den Halbteilungsgrundsatz im Familienrecht verletze.

Geplante Gründung von „Das Rentenwerk“ durch fünf Versicherer

Durch den Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente ist der Startschuss für die weitere Planung eines gemeinsamen Angebots von fünf Versicherern in diesem Markt gefallen. Im Rahmen von „Das Rentenwerk“ beabsichtigen die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter eine flexible Betriebsrente auf den Markt zu bringen, durch die Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Lage sind, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Konkret drei Versicherungsvereine sowie zwei Aktiengesellschaften werden dem Plan zufolge dem Konsortium angehören, die sich wiederum zu 100% im Eigentum von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit befinden: Die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG und die HUK-COBURG Lebensversicherung AG.

Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben noch zustimmen. Die beteiligten Unternehmen haben am 30.05.2017 die erforderliche Fusionskontrollanmeldung eingereicht. (kk)