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19. März 2018
Regierung schweigt zur 34f-Aufsicht

Regierung schweigt zur 34f-Aufsicht

Die geschäftsführende Bundesregierung kann zu Aussagen im Entwurf des Koalitionsvertrages keine Stellung nehmen. Dies ist im Wesentlichen die Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP, die Näheres zur angedachten BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler wissen wollte.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion liegt vor. Diese stellte insgesamt 15 Fragen zu der im Entwurf des Koalitionsvertrages verankerte Absicht der Regierung, künftig auch Vermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Gewerbeordnung unter BaFin-Aufsicht zu stellen (AssCompact berichtete). Die Antwort enthält jedoch auf die spannendsten Fragen keine Antworten. So wollte die FDP beispielsweise wissen, auf Grund welcher Erkenntnisse die Regierung eine Gesetzesänderung anstrebt, ob sie Vermittler an den Zusatzkosten, die durch eine Aufsichtsänderung entstehen würden, beteiligen will und welche Kenntnisse sie über eine mögliche Marktkonsolidierung durch den Wechsel zur BaFin-Aufsicht hat. An diesen Punkten verweist die Antwort darauf, dass die zu dem Zeitpunkt noch geschäftsführende Bundesregierung zu Aussagen in dem Entwurf des Koalitionsvertrages inhaltlich keine Stellung nehmen kann.

Allerdings stellt sie klar, dass zumindest die geschäftsführende Bundesregierung keine Überlegungen hegt, die Aufsicht über Versicherungsvermittler nach § 34d der Gewerbeordnung oder Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung auf die BaFin zu übertragen. (tos)

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