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10. Juli 2017
Renteneinheit und verbesserte Erwerbsminderungsrente passieren Bundesrat

Renteneinheit und verbesserte Erwerbsminderungsrente passieren Bundesrat

Der Bundesrat hat letzte Woche auch das Gesetz zur Einheit der Ost-West-Rente sowie das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen für Erwerbsminderungsrentner gebilligt.

Ab 2025 soll nun bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Das Gesetz zur Einheit der Ost-West Rente hat am 07.07.2017 auch der Bundesrat gebilligt. Die Angleichung soll stufenweise über die nächsten 7 Jahre erfolgen. Die erste Erhöhung des Rentenwert Ost findet am 01.07.2018 statt: Er wird auf 95,8% des Westwertes gehoben. In den darauffolgenden Jahren steigt er weiter um jeweils 0,7% bis er im Jahr 2024 dann mit dem Rentenwert West gleichauf liegt.

Finanzierung durch Rentenversicherung und Bund

Die Kosten der Angleichung trägt in den ersten Jahren die Rentenversicherung. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen schrittweise steigenden Zuschuss. Ab dem Jahr 2025 fällt dieser dann dauerhaft jährlich um zwei Milliarden Euro höher aus.

Länder hoffen auf schnelle Anpassung

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung äußern die Länder die Hoffnung, dass die Angleichung der Rentenwerte schneller umgesetzt werden kann, als im Gesetz vorgesehen. Das Gesetz würde gewährleisten, dass Rentner im Osten auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückbleiben. Zugleich appelliert der Bundesrat an Politik, Wirtschaft und Tarifpartner, die Differenzen bei den Löhnen weiter abzubauen.

Verbesserung der Leistungen für Erwerbsminderungsrentner

Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vermindert erwerbsfähig wird, ist bei der Berechnung seiner Rente aktuell so gestellt, als hätte er bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Durch neue Gesetz (EM-Leistungsverbesserungsgesetz), das nun ebenfalls den Bundesrat passiert hat, wird die Zurechnungszeit ab 2018 schrittweise verlängert: Erwerbsgeminderte werden ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 31.12.2017 sowie für Witwen- und Waisenrenten ab 2018.

Auch durch die bessere Absicherung bei Erwerbsminderung entstehen Mehrausgaben in der Rentenversicherung. 2018 liegen sie bei rund 10 Mio. Euro und steigen bis Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums im Jahr 2021 auf 140 Mio. Euro an. (tos)