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14. März 2018
Richtig versichert in die Pedale treten

Richtig versichert in die Pedale treten

Der Frühling naht und damit stehen auch die Radfahrer bereits in den Startlöchern, um sich in den Sattel zu schwingen. Welche Versicherung Radfahrer benötigen und wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs abzusichern sind, erläutert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Der Frühlingsanfang steht bevor und damit auch der Start in die Fahrradsaison. Über den nötigen Versicherungsschutz für Radfahrer und die passende Absicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn für viele elektrounterstützte Fahrräder ist beispielsweise ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. „Grundsätzlich sollte eine Privathaftpflichtversicherung bestehen und die Hausratversicherung überprüft werden“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Nicht ohne Haftpflichtschutz am Lenker

Fügen Radfahrer anderen Personen einen Schaden zu, sind sind durch die Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten abgesichert. Die Versicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Für elektrounterstützte Fahrräder gelten darüberhinaus folgende Bestimmungen: So müssen E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein Versicherungskennzeichen aufweisen, damit Haftpflichtschutz besteht. Folgende Pedelecs sind dagegen beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung maximal 6 km/h; läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) bzw. schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab. Boss empfiehlt Radfahrern in ihrer Policen zu überprüfen, ob Schäden durch E-Bike oder Pedelec mitversichert sind.

Hausratversicherung und Fahrraddiebstahlpolice

Bei Fahrrädern handelt es sich um Sport- und Freizeitgeräte, die über die Hausratpolice gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert sind. Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, wenn also das Rad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wird. Nicht über die Hausratpolice abgedeckt ist allerdings der sogenannte einfache Diebstahl, wenn der Drahtesel etwa an einer Laterne oder einem Zaun angeschlossen war und Langfingern zum Opfer fällt. Ein solcher Diebstahl ist nur über eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt, die als zusätzliche Klausel gegen Beitragszuschlag in die Hausratpolice aufgenommen werden kann. „Fahrräder müssen immer mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie draußen oder im Gemeinschaftskeller stehen – sonst greift die Versicherung nicht“, warnt Expertin Boss.

Spezielle Fahrradversicherungen

Manche Versicherer haben auch separate Fahrradversicherungen im Angebot, die nicht nur Diebstahl umfassen, sondern zum Beispiel auch Reparaturkosten. Ein solcher Schutz kann bei sehr teuren Rädern eine Option sein, die über die Hausratversicherung nicht ausreichend versichert werden können. Dabei gilt es aber auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung zu achten. „Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist, sollte stets kritisch geprüft werden – aus unserer Sicht ist sie nicht in jedem Fall empfehlenswert“, meint Boss. (tk)