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Steuern & Recht
25. April 2018
Schadensersatzanspruch wegen Sturz auf Radweg

Schadensersatzanspruch wegen Sturz auf Radweg

Das Landgericht Magdeburg hat in einem Streitfall entschieden, bei dem der Kläger auf einem schadhaften Radweg gestürzt ist. Zu klären war, ob die Stadt für den entstandenen Schaden haften muss.

In einem Gerichtsstreit am Landgericht (LG) Magdeburg war die Frage zu klären, ob der durch den Sturz entstandene Schaden des Radfahrers von der Stadt getragen werden muss. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Radfahrer den Unfall selbst verschuldet hat.

Er gab an, dass er eine etwa 30 Kilometer lange Radtour unternahm, an dessen Ende es auf einem Fahrradweg zum Sturz kam. Die Unfallursache lag in der Beschaffenheit des Teerbelags, die durch Kuhlen und lange Risse gekennzeichnet war. Der mittlerweile 80-jährige Fahrradfahrer hat mindestens 3.500 Euro Schmerzensgeld und 400 Euro Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrrad und die Brille gefordert.

Das Gericht wies die Klage zurück, da Gemeinden lediglich Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen müssten, wenn diese von den Betroffenen nicht rechtzeitig selbst erkennbar seien. Die Zeugenvernehmung und Fotos von der Unfallstelle zeigten aber eindeutig, dass der schlechte Zustand des Radwegs schon von Weitem gut erkennbar gewesen sei. Der Kläger hätte sein Fahrverhalten darauf einstellen können und müssen. (kk)

LG Magdeburg, Urteil vom 01.02.2018, Az.: 10 O 984/17