AssCompact suche
Home
Assekuranz
7. Dezember 2017
Stammtischparolen vs. Fakten – So wird die PKV wieder Maklers Liebling

Stammtischparolen vs. Fakten – So wird die PKV wieder Maklers Liebling

Den Vorurteilen „PKV geht nur für Singles. Mit Familie macht das keinen Sinn“, „Die Beiträge in der PKV explodieren“, „Beiträge im Alter – der Rentner ist in der GKV immer günstiger versichert“ stellt Matthias Reichle, Vertriebsdirektor VD Süd der HanseMerkur Krankenversicherung AG harte Fakten gegenüber.

In den 2000-ern war die Private Krankenversicherung (PKV) eine der absoluten Lieblingssparten vieler Vermittler. Hatte man die Möglichkeit beispielsweise einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer den Weg in die PKV zu ebnen, so wurde diese Chance auch genutzt. Es stellte sich nicht die Frage „ob“, sondern lediglich die Frage „bei welchem Anbieter“. Das hat sich in den letzten Jahren gefühlt deutlich verändert. Immer häufiger hört man in Gesprächen die Aussage „Bleiben Sie lieber in der GKV, das ist die bessere Alternative.“

Grund genug, sich mit den häufigsten Vorurteilen und Stammtischparolen gegenüber der Privaten Krankenversicherung zu beschäftigen: „PKV geht nur für Singles. Mit Familie macht das keinen Sinn“, „Die Beiträge in der PKV explodieren“, „Beiträge im Alter – der Rentner ist in der GKV immer günstiger versichert“ Aber wie sehen denn die Fakten aus? Sind diese Aussagen berechtigt?

„PKV geht nur für Singles. Mit Familie macht das keinen Sinn.“

Grundsätzlich richtig ist, dass der §10 SGB V beitragsfreie Familienversicherung ein großer Mehrwert des gesetzlichen Systems ist. Allerdings greift die beitragsfreie Familienversicherung in der Praxis auch häufig bei PKV Kunden. Wenn das PKV-versicherte Familienmitglied beispielsweise nicht regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient oder auch regelmäßig ein geringeres Einkommen hat, als der GKV-versicherte Partner, gilt die beitragsfreie Familienversicherung auch für die Kinder eines PKV-Versicherten. Greift die Familienversicherung nicht und die Kinder müssen gegen Beitrag versichert werden, gilt: Betrachten Sie den Beitragsvergleich langfristig, denn die Kinder sind nur für einen befristeten Zeitraum zu berücksichtigen (beispielsweise bis zum Beginn der Ausbildung) und somit ist die PKV langfristig häufig die günstigere Alternative. Hier eine beispielhafte Darstellung:

Stammtischparolen vs. Fakten – So wird die PKV wieder Maklers Liebling

Fazit: Die beitragsfreie Familienversicherung kann im Einzelfall ein Vorteil der GKV sein. Die Praxis zeigt jedoch, dass der PKV-Versicherte trotz Mitversicherung der Kinder langfristig häufig günstiger gestellt ist.

„Die Beiträge in der PKV explodieren“

Wer hat diese Schlagzeilen nicht auch schon gelesen: Beitragssteigerungen in der PKV von 10%, 15% oder 20% innerhalb eines Jahres. Leider gibt es diese Fälle, aber hierzu sollte man die Kalkulationsvorschriften der Privaten Krankenversicherung kennen, denn hier greifen die sogenannten „auslösenden Faktoren“. Liegen diese innerhalb der festgelegten Schwellenwerte, hat das Unternehmen keine Anpassungsmöglichkeit. So kommt es vor, dass ein Versicherer beispielsweise drei Jahre konstante Beiträge hat und im vierten Jahr den gesamten Anpassungsbedarf nachholen und mit 10% anpassen muss. Verteilt man diese Anpassung auf die vier Jahre, liegt man im Schnitt bei 2,5% – bei garantierten und vertraglich fix vereinbarten Leistungen.

Auf der anderen Seite gibt es die Gesetzliche Krankenkasse. Hier werden jährliche, schleichende Anpassungen vorgenommen und diese über unterschiedliche Stellschrauben gesteuert: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, Anpassung des Beitragssatzes sowie der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. In Summe liegt der Höchstbeitrag im Jahr 2018 bei einem Zusatzbeitrag von 1% bei monatlich 814,20 Euro (Arbeitnehmeranteil 434,76 Euro). Für diesen Beitrag erhält der Versicherte gemäß §12 SGB V „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche“ Leistungen. Gleichzeitig haben dutzende Reformen dazu beigetragen, dass der Leistungskatalog der GKV in den letzten 30 Jahren trotz der steigenden Beiträge deutlich reduziert wurde.

Fazit: Vergleicht man die Beitragsentwicklungen der beiden Systeme in den letzten zehn Jahren, stellt man fest, dass diese prozentual betrachtet mit 3,2% (GKV) und 3,0% (PKV) nahezu parallel verlaufen. In Euro betrachtet liegt die PKV aufgrund der niedrigeren Ausgangsprämie zusätzlich vorne. (Quelle: PKV Zahlenbericht)

Stammtischparolen vs. Fakten – So wird die PKV wieder Maklers Liebling

„Beiträge im Alter – der Rentner ist in der GKV immer günstiger versichert“

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hat seit Jahrzehnten den Ruf, für den Versicherten im Rentenalter die Lösung schlechthin zu bieten. Deshalb ist es für viele Versicherte das erklärte Ziel, mit Rentenbeginn in die KVdR aufgenommen zu werden. Warum das so ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit:

Bis ins Jahr 1983 war der Versicherte der KVdR komplett kostenfrei versichert. Im Jahr 1983 wurden erstmalig Beiträge erhoben, allerdings waren diese mit 5% Beitragssatz und bemessen auf Basis des Renteneinkommens sehr überschaubar. Klarer Vorteil für die GKV. In den letzten 30 Jahren hat sich hier allerdings sehr viel verändert, denn im Jahr 2017 zahlt der Rentner in der KVdR den vollen Beitragssatz. Die relevanten Einkunftsarten sind Renteneinkommen, Betriebsrenten, Direktversicherungen und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (hierunter fallen zum Beispiel auch Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage).

Rechenbeispiel: Ein gutverdienender Arbeitnehmer. Dieser bezahlt aktuell während seiner aktiven Erwerbsphase einen Arbeitnehmeranteil von 434,76 Euro. Dieser Arbeitnehmer rechnet doch damit, dass er als Rentner in der KVdR eine (deutlich) geringere Beitragslast zu tragen hat, korrekt? Nehmen wir an er hat eine Altersrente von 2.100 Euro, betreibt eine Photovoltaikanlage mit 500 Euro und erhält die Auszahlung aus einer Direktversicherung in Höhe von 100.000 Euro. Unter Berücksichtigung des Rentenversicherungszuschusses zahlt dieser Kunde im Rentenalter einen monatlichen Beitrag von 481,87 Euro – somit einen höheren Beitrag als in der aktiven Erwerbsphase.

Stammtischparolen vs. Fakten – So wird die PKV wieder Maklers Liebling

Sollte die Einstufung über die 9/10-Regelung in die KVdR nicht gelingen, wird der Rentner der freiwilligen Krankenversicherung zugeordnet und zahlt zusätzlich noch Beiträge aus Privatrenten, Zins- und Mieteinnahmen. Nicht selten stehen somit Monatsbeiträge von über 600 Euro zu Buche.

Die Private Krankenversicherung hingegen bietet dem Kunden zahlreiche Möglichkeiten, die Beiträge im Alter zu kontrollieren. So zum Beispiel die Altersrückstellungen, der 10%-ige gesetzliche Zuschlag, Zinserträge, Tarifumstellungsmöglichkeiten nach §204 VVG sowie die Option des Standard- bzw. Basistarifs. Darüber hinaus bieten die Versicherer individuelle Konzepte für die Alterssicherung an, so zum Beispiel das einzigartige Beitragssicherungskonzept der HanseMerkur, welches dem Kunden niedrigere Beiträge und den Verzicht auf die Selbstbeteiligung ab Alter 65 ermöglicht.

Fazit: Die KVdR war über viele Jahre hinweg ein tolles Argument für die GKV im Rentenalter. Im Jahr 2017 greift dieses Argument jedoch nur noch in wenigen Fällen. Insbesondere die klassische PKV-Klientel des gutverdienenden Angestellten muss sich heute bereits auf steigende Beiträge innerhalb der KVdR einstellen.

Mit den richtigen Fakten, und unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines jeden Kunden ist die PKV nach wie vor die bessere Alternative! Und damit kann die PKV auch wieder absolut zu recht zu Maklers Liebling werden.

 
Ein Artikel von
Matthias Reichle