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6. Juli 2018
Stuttgarter senkt Beiträge der Risiko-LV für Eltern und Nichtraucher

Stuttgarter senkt Beiträge der Risiko-LV für Eltern und Nichtraucher

Im Zuge einer neuen Kalkulation ihrer Risikolebensversicherung stuft die Stuttgarter die Risiken bei Neuabschlüssen individueller ein als bislang. Kunden mit geringerem Risiko fahren günstiger. So zahlen Langzeit-Nichtraucher nun weniger und für Eltern von kindergeldberechtigten Kindern gibt es einen Tarifbonus.

Wie die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. meldet, hat sie die Kalkulation ihrer Risikolebensversicherung angepasst. Im Zuge dessen erfolgt die Einstufung der Risiken bei Neuabschlüssen nun individueller ein als bisher. „Wir haben weitere Personenmerkmale eingeführt. Dadurch zahlen Kunden mit geringerem Risiko weniger“, erklärt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter.

Langzeit-Nichtraucher fahren günstiger

Die Stuttgarter unterscheidet künftig zwischen Kurzzeit-Nichtrauchern und Langzeit-Nichtrauchern. Wer seit mindestens einem, aber weniger als zehn Jahren nicht geraucht hat, gehört zur Gruppe der Kurzzeit-Nichtraucher. Wer seit mindestens zehn Jahren nicht mehr zur Zigarette gegriffen oder noch nie geraucht hat, gilt als Langzeit-Nichtraucher. Ihnen berechnet die Stuttgarter nun etwa 8% weniger Beitrag, wohingegen Kurzzeit-Nichtraucher mit höheren Kosten rechnen müssen.

Auch Eltern zahlen weniger

Für Eltern mit kindergeldberechtigten Kindern bietet die Stuttgarter nun einen Tarifbonus von etwa 3%. Wie viele Kinder vorhanden sind und ob diese im eigenen Haushalt leben, spielt dabei keine Rolle, es kommt lediglich auf deren Kindergeld-Berechtigung an.

Ärztliches Zeugnis erst ab 400.000 Euro Versicherungssumme

Bislang mussten Kunden ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro ein ärztliches Zeugnis einreichen. Nun genügt es bei Versicherungssummen bis 400.000 Euro, Antragsfragen zu beantworten. Erst bei höheren Summen verlangt der Versicherer ein ärztliches Zeugnis. „Das ärztliche Zeugnis bedeutet für viele eine zusätzliche Hürde. Diese haben wir deutlich gesenkt. Damit erleichtern wir vielen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Todesfallabsicherung,“ unterstreicht Klapper. Bei einer Immobilien-Finanzierung oder einer Praxis-Erstfinanzierung ist ein Abschluss mit vereinfachter Gesundheitserklärung bis 300.000 Euro möglich. Der dazugehörige Darlehensvertrag muss innerhalb der vergangenen sechs Monate abgeschlossen worden sein. (tk)