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11. Mai 2017
Umstrittene Baufinanzierungsregeln: WIKR soll weiter aufgeweicht werden

Umstrittene Baufinanzierungsregeln: WIKR soll weiter aufgeweicht werden

Die nationale Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) soll weiter aufgeweicht werden. Die Bundesregierung plant unter anderem, die gesetzlichen Hürden für Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen zu senken.

Die Diskussion um die Reform der WIKR geht in die nächste Runde. Neuesten Plänen zufolge soll die Bonitätsprüfung neu geregelt werden. Bei strikter Auslegung der europäischen Richtlinie ist sie Teil der Bankenpflicht, wenn die Kunden den Kredit am Ende der Laufzeit noch nicht vollständig getilgt haben und somit ein neuer Kreditvertrag benötigt wird. Die Befürchtung, dass eine zu strenge Prüfung einen solchen Vertragsabschluss verhindern könnte will das zuständige Bundesjustizministerium entkräften.

Schutz für das Dach über dem Kopf

Staatssekretär Gerd Billen zufolge müsse verhindert werden, dass der Darlehensnehmer „in Gefahr gerät, sein Eigentum zu verlieren“. Eigentümer müssten davor bewahrt werden, dass im Falle von privat schwierigen Situationen ihr Zuhause verlieren. Finanzierer sollten daher zukünftig bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit auch Wechselfälle des Lebens wie Scheidung, Nachwuchs, oder Jobwechsel berücksichtigen.

Umschuldungen erleichtern

Auch Umschuldungen sollen erleichtert werden. So sollen Banken nicht durch zu strenge Vorschriften daran gehindert werden, finanziell klammen Eigenheimbesitzern entgegenzukommen. Damit die Vorschläge auf sicherem Boden stehen, hat das Bundesjustizministerium sich bereits die Erlaubnis der EU-Kommission eingeholt. Diese habe dem Ministerium Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, entlang derer nun die Details zur Neuregelung der Vorgaben zu Anschlussfinanzierungen ausgearbeitet werden. (mh)