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2. September 2015
Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24

Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24

Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Diese Frage will der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gerichtlich klären lassen. Er hat deshalb nun Klage gegen das Internetportal eingereicht.

Bei check24 werden laut dem BVK Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Vergleichsportal abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Landgericht München soll daher nun klären, ob das Internetportal zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt.

Fehlende Gleichbehandlung

Zum Schutz der Verbraucher wird die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz. Der BVK fordert eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung.

Verbraucherschutz muss auch im Internet gelten

„Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, sagt Heinz. Bestätigt fühlt er sich durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Vorstoß begrüßt. Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal abgemahnt und check24 eine Frist bis zum 10.07.2015 zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält. (mh)