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Steuern & Recht
6. April 2017
Urteil im Verfahren BVK gegen Check24

Urteil im Verfahren BVK gegen Check24

Das Oberlandesgericht München hat im Verfahren BVK gegen Check24 ein Urteil für den Verbraucherschutz gefällt. Das Internetportal muss vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat am 06.04.2017 vor dem Oberlandesgericht München gegen Check24 einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Das Internetportal Check24 muss vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem muss Check24 deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.

Die Entscheidungsgründe des Gerichts

Der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München ließ in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So betonte das Gericht, Check24 dürfe beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.

Verbraucherschutz muss gewährleistet sein

„Es ist wichtig, dass – wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München ist der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.“

Das Urteil dürfte insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. (kk)