AssCompact suche
Home
Finanzen
1. März 2017
VDH warnt vor „Pseudo-Beratung“ nach Bausparurteil des BGH

VDH warnt vor „Pseudo-Beratung“ nach Bausparurteil des BGH

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) warnt nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Kündigungen von Bausparverträgen vor unsauberen Beratungen. Seit dem Urteil werde der Vertrieb mit immer neuen Konzepten versorgt, mit denen die Bausparer das bald zur Verfügung stehende Kapital investieren sollen.

VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch warnt Sparer nach dem BGH-Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Bausparverträgen durch die Institute vor einer „ausschließlich provisionsorientierten Pseudo-Beratung“. Diese nütze meist allein dem Produktverkäufer und nicht dem Kunden. Laut VDH geht es angesichts von rund 260.000 betroffenen Bausparverträgen um mehrere Mrd. Euro. Ungeachtet der rechtlichen Würdigung des BGH-Entscheids sei klar, dass „den Verbrauchern von hier auf jetzt eine sehr sichere und angesichts des Umfeldes an den Geld- und Kapitalmärkten hochverzinste Möglichkeit der Geldanlage verloren geht“, so VDH-Chef Dieter Rauch.

Wissen über fehlende Alternativen

Vergleichbare Alternativen bei den Anlage- und Vorsorgeprodukten gebe es derzeit nicht. Das wüssten auch Produktverkäufer. Weshalb sie „unabhängig vom Bedarf des Kunden mit Vorliebe provisionsträchtige Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten wie Lebens- und Rentenversicherung der neuen Generation, Basisrenten oder Einzel- und Dachfonds mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten empfehlen“, meint Rauch. Zwar gebe es gegen solche Anlage- und Vorsorgeprodukte nichts einzuwenden. Sie müssten aber zum Bedarf des Kunden passen. Das sei nach Ansicht des VDH beim provisionsorientierten Verkauf von Anlage- und Vorsorgeprodukten aber leider eher selten der Fall. (mh)