VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch warnt Sparer nach dem BGH-Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Bausparverträgen durch die Institute vor einer „ausschließlich provisionsorientierten Pseudo-Beratung“. Diese nütze meist allein dem Produktverkäufer und nicht dem Kunden. Laut VDH geht es angesichts von rund 260.000 betroffenen Bausparverträgen um mehrere Mrd. Euro. Ungeachtet der rechtlichen Würdigung des BGH-Entscheids sei klar, dass „den Verbrauchern von hier auf jetzt eine sehr sichere und angesichts des Umfeldes an den Geld- und Kapitalmärkten hochverzinste Möglichkeit der Geldanlage verloren geht“, so VDH-Chef Dieter Rauch.
Wissen über fehlende Alternativen
Vergleichbare Alternativen bei den Anlage- und Vorsorgeprodukten gebe es derzeit nicht. Das wüssten auch Produktverkäufer. Weshalb sie „unabhängig vom Bedarf des Kunden mit Vorliebe provisionsträchtige Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten wie Lebens- und Rentenversicherung der neuen Generation, Basisrenten oder Einzel- und Dachfonds mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten empfehlen“, meint Rauch. Zwar gebe es gegen solche Anlage- und Vorsorgeprodukte nichts einzuwenden. Sie müssten aber zum Bedarf des Kunden passen. Das sei nach Ansicht des VDH beim provisionsorientierten Verkauf von Anlage- und Vorsorgeprodukten aber leider eher selten der Fall. (mh)
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