AssCompact suche
Home
Fort & Weiterbildung
17. Oktober 2018
Vermittlerseminare der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu aktuellen Rechtsfragen

Vermittlerseminare der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu aktuellen Rechtsfragen

In drei Städten hatte die Kanzlei Jöhnke & Reichow im September Versicherungsmakler zu ihren Vermittlerseminaren eingeladen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Rechtsfragen rund um das Maklerunternehmen und die Beratung. Viel Stoff stand dabei auf der Agenda.

Die rechtlichen Anforderungen für Maklerunternehmen steigen. Das gilt sowohl für den betriebswirtschaftlichen als auch für den Beratungsbereich. Aufklärung zu diesen maklerrelevanten Rechtsthemen betreibt die Makler-Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, 2018 zum ersten Mal auch in deutschlandweiten Vermittler-Seminaren. Dort gab es im September neben Antworten zu den großen Fragestellungen zu IDD, Datenschutz sowie VVG auch praktische Tipps zu den alltäglichen Aufgabenstellungen im Maklerunternehmen. So etwa, dass Maklerverträge und Einwilligungserklärungen nichts auf der öffentlichen Internetseite verloren hätten und Daten nicht mit WhatsApp verschickt werden sollten.

Vermittler unterschätzen Bedeutung der Rechtsform

Ausführlich erläuterte Rechtsanwalt Jens Reichow unter anderem wie die „ideale Rechtsform für Versicherungsvermittler“ aussieht. (Lesen Sie auch: „Die richtige Rechtsform für Versicherungsvermittler“). Er schätzt, dass aktuell rund zwei Drittel aller Makler als Einzelunternehmen am Markt agieren. Für den jeweiligen Makler könnten sich dabei aber in Haftungsfragen, bei Bestandsübertragungen und bei Tod des Maklers schwierige Problemfelder ergeben. Er rät deshalb zu einer Kapitalgesellschaft, etwa in Form einer GmbH.

Maklervertrag als Haftungsbegrenzung

Björn Thorben M. Jöhnke ging etwa in die Tiefe der Maklerhaftung und zeigte anhand einiger Rechtsprechungen, dass der Teufel im Detail liegt. Für ihn beginnt deshalb die Haftungsbegrenzung im Maklervertrag. So empfiehlt er, dass Maklerverträge, Honorar- und Servicevereinbarungen stets juristisch überprüft und vorgefertigte Maklerverträge „nachkonfektioniert“ werden und dass stets eine separate Einwilligungserklärung vom Kunden eingeholt werden sollte. Und wie oben schon erwähnt, sollten Makler ihre Vertragsunterlagen keinesfalls öffentlich zur Verfügung stellen.

Aufklärung in Sachen Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Maike Ludewig nahm sich neben anderen Themen auch den „Vermittler als Arbeitgeber“ vor und verwies unter anderem auf die Vor- und Nachteile, die durch den Einsatz Dritter – meist Angestellte oder Handelsvertreter – entstehen können. Denn bei einer Falscheinstufung könnten empfindliche Nachzahlungen in die Sozialversicherungskasse auf das Maklerunternehmen zukommen, mahnt die Rechtsanwältin. Deshalb sollte ein Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Anspruch genommen werden. Zudem räumte sie mit Mythen rund um Arbeitsverträge und Kündigungen auf.

Dauerberatungsmandat „Ihre Rechtsabteilung“

Wie vielschichtig die Situationen im Maklerunternehmen sein können, zeigten nicht nur die von den Anwälten vorgetragenen Gerichtsfälle und Rechtsprechungen, sondern auch die Fragen der Teilnehmer, die sich engagiert in die Veranstaltung einbrachten und sich zumindest als fortgeschrittene Kenner rechtlicher Fragen bewiesen.

Jöhnke & Reichow präsentiert sich zudem auch als langfristiger Begleiter von Maklerunternehmen: Die Kanzlei übernimmt Dauerberatungsmandate mit einem umfassenden Leistungsspektrum. Mehr Informationen unter www.joehnke-reichow.de. (bh)

Fotoquelle: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte