AssCompact suche
Home
Management & Wissen
31. Juli 2017
Versicherungsschutz bei Home-Sharing oft nicht ausreichend

Versicherungsschutz bei Home-Sharing oft nicht ausreichend

Gastgeber, die ihr Zuhause über Vermittlungsplattformen zum Home-Sharing anbieten, sollten bei den dort angebotenen Versicherungen die Bedingungen genau prüfen. Laut Vergleichsportal TopTarif würden die Policen viele Aspekte ausschließen, wie etwa Glas- und Personenschäden.

Wer während seines Urlaubs ein Zimmer oder die eigene Wohnung über das sogenannte Home-Sharing kurzzeitig an andere Menschen vermietet, kann die Dienste von Vermittlungsplattformen nutzen. Neben verschiedenen Services zählen hierbei auch Versicherungen für den Schadenfall zum Angebot. Nach Angaben des Vergleichsportals TopTarif sind die Policen aber oft nicht ausreichend. So gehörten etwa Glas- und Personenschäden, aber auch mitgeführte Haustiere nicht zum Schutz. Laut TopTarif seien teilweise die Deckungssummen niedrig oder es würden Selbstbeteiligungen fällig, zudem seien oft nicht alle erforderlichen Informationen zu den Versicherungsbedingungen online zu finden.

Haftung bei Schäden

Generell sei eine über ein Vermittlungsportal angebotene Versicherung kein Ersatz für eine eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, wie Dr. Arnd Schröder, Geschäftsführer von TopTarif, unterstreicht. Wenn bei Vermietung ein Gast einen Schaden verursacht, haftet er dafür und kann seine private Haftpflicht heranziehen. Allerdings muss der Gast überhaupt einen solchen Schutz haben und die Police muss Mietsachschäden abdecken. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verlangt von seinen Gästen am besten eine Kaution. Damit sind etwaige Schäden zumindest teilweise abgedeckt“, rät Schröder. Bei Mietsachschäden gilt zu beachten, dass manche Versicherer nur Schäden im Inland oder innerhalb Europas übernehmen.

Auch Vermieter sollten über eine Privathaftpflicht verfügen, denn wenn ein Gast in der Unterkunft zu Schaden kommt, trägt der Gastgeber die Schuld und haftet. „Nicht jede Privathaftpflicht schließt automatisch den Schutz bei Vermietung mit ein. Gastgeber sollten daher vor Vermietung bei ihrem Versicherer nachfragen“, betont Schröder.

Vermietung bedeutet Gefahrenerhöhung

Für einen umfassenden Versicherungsschutz benötigen Gastgeber auch eine Hausratversicherung, die Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Einbruchsdiebstahl im eigenem Zuhause abdeckt. Im Falle einer entgeltlichen Vermietung ändert sich allerdings das Nutzungsrecht einer Wohnung und das Risiko erhöht sich. Gastgeber sollten ihrem Versicherer daher die Vermietung mitteilen und sich den vollen Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen, wie Schröder empfiehlt. Die Deckung umfasst dann aber nur den eigenen Hausrat und nicht auch den des Gastes. „Da manche Besucher nicht immer sorgsam handeln, empfehlen wir außerdem die sogenannte grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Dann ist die Wohnung auch geschützt, wenn zum Beispiel ein gekipptes Fenster einen Einbruchdiebstahl nach sich zieht,“ unterstreicht Schröder. (tk)