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17. März 2015
Vertriebskodex: Ende April müssen erste Versicherer Prüfergebnisse vorlegen

Vertriebskodex: Ende April müssen erste Versicherer Prüfergebnisse vorlegen

227 Versicherungsunternehmen sind dem „GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb“ mittlerweile beigetreten. Dies spiegelt nach Beitragseinnahmen beinahe 88% des Marktes wider. Alle Unterzeichner müssen die Einhaltung von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen. Gerhard Müller, Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses, kündigte nun die Veröffentlichung der ersten Prüfberichte für Anfang Mai an.

Die im Vertriebskodex enthaltenen elf Leitlinien sollen den Rahmen für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten setzen. Damit soll das Kundenvertrauen auf eine neue Basis gestellt werden. Kernziel der Versicherer sind eine qualifizierte Beratung und hochwertige Produkte. Dabei ist der Vertriebskodex nicht die einzige Initiative, die die Versicherer ergriffen haben. Unter anderem soll etwa auch die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ zum Erreichen des Ziels beitragen.

Prüfbericht durch Wirtschaftsprüfer

Ein Stück Verbindlichkeit erhält der im Jahr 2013 überarbeitete Kodex, dem die Unternehmen freiwillig beitreten können, durch eine Prüfung der vertriebsrelevanten Unternehmensregelungen durch Wirtschaftsprüfer. Nach dem Beitritt zum Vertriebskodex müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres ein positives Prüfungsergebnis vorlegen. Nach zwei Jahren findet eine erneute Überprüfung statt. Grundlage der Systemprüfung ist die Norm IDW PS 980 (Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance-Management-Systemen).

Demnächst müssen die ersten Unternehmen ihr Prüfungsergebnis dem GDV vorlegen. So müssen nach GDV-Informationen etwa die Stuttgarter Versicherungen und die Sparkassen-Versicherungen Sachsen ihren Bericht bis zum 30.04.2015 abgeben. Bis zum 04.05.2015 will der GDV dann die ersten Prüferergebnisse veröffentlichen.

Kodex richtet sich ausschließlich an Unternehmen

Um den Vertriebskodex umzusetzen, müssen Unternehmen Regeln mit den Vermittlern vereinbaren. Vorrangig sind aber die Unternehmen selbst in der Pflicht. Compliance-Regeln und laufende fachliche Fortbildung müssen nachgewiesen werden. Der GDV betonte letzte Woche vor der Presse noch einmal, dass sich der Kodex ausschließlich an die Versicherungsunternehmen richte. Allerdings hatte die Umsetzung des Vertriebskodexes in der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern zu heftigen Diskussionen geführt. Parallel zum GDV-Kodex sind deshalb mehrere Richtlinien vonseiten der Maklerverbände entstanden, die mittlerweile von den Gesellschaften als gleichwertig anerkannt werden. (kb)

Hintergrund: Die Inhalte des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb in Kurzform:

  • Klare Produkte, faire Tarife
  • Kundenbedürfnis im Mittelpunkt
  • Compliance
  • Beratungsdokumentation
  • Beratung nach Abschluss
  • Umdeckung
  • Legitimation
  • Vermittlerqualifikation
  • Zusatzvergütung Makler
  • Hinweis Ombudsmann
  • Verbindlichkeit des Kodex