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7. Oktober 2016
VHV aktualisiert Flottentarife

VHV aktualisiert Flottentarife

Die VHV hat die Tarife ihrer Flottenversicherung aktualisiert. Auch bestehende Verträge beinhalten die Neuerungen, die sich unter anderem auf die Garantieleistung, die Absicherung von Tierbissschäden und die Neupreisentschädigung beziehen.

Die Flottenversicherung der VHV hat sowohl für neue als auch für bestehende Verträge ihre Leistungen verbessert. In allen Flotte-GARANT Tarifen ist jetzt die Garantieleistung nach einer Reparatur von Karosserie-, Lack und Glasschäden auf sechs Jahre verlängert worden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Reparatur im Rahmen des VHV Schadenservice PLUS in zertifizierten Partnerwerkstätten durchgeführt wird.

Die Absicherung bei Tierbissschäden wurde inklusive Folgeschäden auf 3.000 Euro erhöht. Innerhalb des Zusatzbausteins EXKLUSIV können diese Schäden im Flotte-GARANT 1+ Tarif auch bis 5.000 Euro mitversichert werden. Ebenfalls im Versicherungsschutz standardmäßig inbegriffen ist die Absicherung der Fahrzeuge beim Transport auf Schiffen.

Verlängerte Neupreisentschädigung

Für die Tarife Flotte-GARANT 5+ und 35+ gilt für PKW eine verlängerte Neupreisentschädigung von 18 Monaten. Auch Sonderausstattungen sind abgesichert. Zusätzlich kann die Flottenversicherung der VHV mit Zusatzleistungen wie z.B. der Fahrer-Unfallversicherung ergänzt werden. Die Leistungserweiterungen gelten laut VHV durch die Leistungs-Update-Garantie auch für frühere Flotte-GARANT Generationen. Somit bleibt die bestehende Versicherung automatisch auf dem neusten Stand.

 Drei Tarife für unterschiedlich große Fuhrparks

Die VHV hat für unterschiedlich große Fuhrparks drei Tarife im Angebot: Für Fuhrparks mit bis zu vier Kraftfahrzeugen gibt es den Tarif Flotte-GARANT 1+. Für Unternehmen mit mehr als fünf Motorfahrzeugen gilt das Angebot Flotte-GARANT 5+ und für einen noch größeren Fuhrpark gibt es den Tarif Flotte-GARANT 35+. (tos)