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8. Februar 2018
Vollstreckungsantrag stattgegeben: Ordnungsgeld gegen Check24

Vollstreckungsantrag stattgegeben: Ordnungsgeld gegen Check24

Das Vergleichsportal Check24 muss jetzt 15.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, da es nach wie vor elementare Informationspflichten verletzt. Das Landgericht München I hat dem Vollstreckungsantrag des BKV stattgegeben.

Das Landgericht (LG) München I hat jetzt dem Vollstreckungsantrag des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stattgegeben: Das Internetvergleichsportal Check24 muss jetzt 15.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, da es nach wie vor elementare Informationspflichten verletzt. Grundlage ist ein am 06.04.2017 ergangenes Urteil (Az: 29 U 3139/16) des Oberlandesgerichts (OLG) München, das der BVK im Namen des Verbraucherschutzes erstritten hat.

Das OLG München hatte unmissverständlich klargestellt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt die Informationen, die § 11 Abs. 1 VersVermV verlangt, klar und verständlich in Textform mitzuteilen haben. Auch das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, das ab 23.02.2018 in Kraft tritt, sieht gleiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für alle Vertriebswege vor.

BVK-Präsident Michael H. Heinz verspricht sich von der Vollstreckung ein Ende der „Verzögerungstaktik“ von Check24 bei der Umsetzung des OLG-Urteils und der bis dato andauernden Verletzung des Rechts auf Firmenwahrheit und -klarheit. „Damit muss sich das angebliche Vergleichsportal seinen Kunden gegenüber klar und eindeutig als Makler zu erkennen geben. Schließlich haben die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es tun haben, wenn sie dort Versicherungen abschließen“, so Heinz. Es gehe darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Makler herzustellen.

Zusammenarbeit der Versicherer mit Check24?

Nach der Verhängung des Ordnungsgeldes hält es der BVK zudem für unhaltbar, dass viele Versicherer nach wie vor mit Check24 zusammenarbeiten, obwohl die Geschäftspraxis dieses Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. mehr als fragwürdig sei.

Zum Hintergrund

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Online-Portal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.

Das am 06.04.2017 ergangene Urteil des OLG München ist rechtskräftig und zwingt Check24, aber auch vergleichbare Online-Anbieter, zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes.

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