AssCompact suche
Home
Unfallversicherung
15. November 2017
Von Apps und Senioren – Trends in der Unfallversicherung

Von Apps und Senioren – Trends in der Unfallversicherung

Kompositversicherungen sind attraktiver denn je. Von Apps bis zu innovativen neuen Ansätzen ist alles dabei. Das macht den Markt jedoch nicht übersichtlicher und gerade Unfallversicherungen werden immer wieder infrage gestellt. Peter Schneider, Geschäftsführer der MORGEN & MORGEN GmbH zeigt, wie Produktgeber nun mit Erweiterungen, Trends und Neuigkeiten zukunftsfähig bleiben wollen.

Tippt man „Unfallversicherung“ in das Suchfeld von Google ein, erhält man als einen der ersten Ergänzungsvorschläge „Unfallversicherung sinnvoll“. Die Unfallversicherung wird immer wieder hinterfragt und ihre Daseinsberechtigung somit kritisch beäugt. Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, dennoch aber eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Kleinkinder, Rentner und Hausfrauen müssen auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitestgehend verzichten. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für sie zu empfehlen.

Im Versicherungsfall kann mit der daraus resultierenden Einmalzahlung der entstehende Kapitalbedarf für beispielsweise Umbaumaßnahmen im eigenen Haushalt aufgefangen werden. Bei körperlichen Arbeiten oder aber Vorerkrankungen bekommen viele Verbraucher keinen adäquaten BU-Schutz. Hier kann unter anderem eine Unfallversicherung eine Ergänzung sein.

Immer mehr Leistungserweiterungen

Die Analysten von MORGEN & MORGEN haben sich die Entwicklung der Unfallversicherung genauer angeschaut. Leistungserweiterungen und Deckungseinschlüsse entfalten weiterhin die größte Dynamik. Der eigentliche Unfallbegriff nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie klassische Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall werden immer häufiger ausgebaut. Das bedeutet, dass Produktgeber zum Beispiel bei Vergiftungen oder Verätzungen leisten, sie bezahlen ein Frakturen- bzw. Schmerzensgeld oder übernehmen die Kosten für einen Blindenhund.

Weiter erfreuen sich Krebsklauseln immer größerer Beliebtheit. Versicherer gehen dazu über, Einmalzahlungen bei Brust-, Gebärmutterhals- und Eierstockkrebs zu leisten. Der Versicherungsnehmer hat gegebenenfalls Anspruch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei einer kosmetischen oder plastischen Brustoperation infolge von Brustkrebs.

Zielgruppenspezifische Assistance-Leistungen

Viele Versicherer integrieren weiterhin Assistance-Leistungen oder Schutzbriefe – teils beitragsfrei oder aber kostenpflichtig als Zusatzpaket. Hierbei etablieren sich auch zielgruppenspezifische Angebote für beispielsweise Familien oder Senioren. Mit diesen Extra­leistungen kann gewährleistet werden, dass der verunglückte Versicherungsnehmer in der Lage ist, seinen Alltag weitestgehend ohne Einschränkungen zu meistern. Zukünftig könnten Assistance-Leistungen nicht mehr nur als Zusatzbaustein, sondern mehr und mehr als regulärer Bestandteil des Tarifs angesehen werden.

Sicherheit wird immer wichtiger

Das Thema Sicherheit spielt in den Bedingungen der Tarife eine steigende Rolle. Sogenannte Helm-Klauseln finden sich dort immer häufiger. Diese stellen in Aussicht, dass beim Tragen eines Helms eine höhere Leistung gezahlt wird. Bei sportlichen Aktivitäten wie Fahrradfahren, Skifahren, Inlineskating oder Reiten wird bei unfallbedingten Kopfverletzungen beispielsweise eine um 10% höhere Invaliditätsleistung erbracht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein geeigneter Helm getragen wurde.

Ein anderer Versicherer wirbt damit, dass derjenige, der bei einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen einen Helm getragen hat, eine zusätzliche Leistung von bis zu 10.000 Euro erhält. Hierunter fallen unter Umständen auch Sport­arten wie Wakeboarden, Windsurfen, Ski alpin oder Rodeln.

Neue Policen nach Art der Haftpflichtversicherung

Neuartig sind Unfallversicherungen, die wie eine Haftpflichtversicherung aufgebaut sind. Wenn der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls Anspruch auf Leistungen hat, bekommt er dann keine zuvor fest vereinbarte Einmalzahlung ausgezahlt. Stattdessen verpflichtet sich der Versicherer, die Schäden auf Basis gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zu beheben und dem Kunden wieder ein Leben möglichst nahe wie vor dem Unfall zu ermöglichen. Diese Form von Unfallversicherungen befindet sich aktuell im einstelligen Bereich – Tendenz steigend.

Der demografische Wandel macht sich auch in den Kompositsparten bemerkbar. Zum einen leben die Menschen länger, zum anderen sind sie im Alter noch deutlich aktiver als vor 20 Jahren. Das damit verbundene höhere Risiko muss entsprechend kalkuliert werden. Einige Versicherer gehen dazu über, ab einer gewissen Altersgruppe die Prämien sukzessive zu erhöhen.

Aktuell sind die in den Bedingungen formulierten Klauseln noch sehr unterschiedlich. Versicherer 1 hält fest, dass bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet, Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beiträgen besteht. Danach erhöhen sich die vereinbarten Beiträge jährlich um 3%. Versicherer 2 hingegen passt die Beiträge bereits ab einem Alter von 45 Jahren an. Ein weiterer Versicherer bietet an, dass sich der Kunde anstelle einer Beitragserhöhung für eine Summenreduzierung entscheiden kann. Der Umgang mit Best Agern ist von Versicherer zu Versicherer nicht zu vergleichen. Es ist davon auszugehen, dass die Bedingungen langfristig einheitlicher werden.

Apps und Kurzzeitpolicen

Im Zeitalter der Digitalisierung sind Apps natürlich auch ein Thema. Ein weiterer interessanter Trend ist der Weg zum Angebot von Kurzzeitpolicen via Smartphone. Die bekanntesten Arten sind die Absicherung während der Karnevalstage sowie der Wiesn-Schutz. Der Wiesn-Schutz gilt für 24 Stunden und kann noch vor Ort via App gebucht werden. Ähnliches gilt für den Schutz während der Karnevalstage.

Vermittler sind immer noch gefragt

Für den Versicherungsnehmer sind die oben genannten Zusatzleistungen natürlich attraktiv, doch der genaue Vergleich von Tarifen wird durch solche Extraleistungen zunehmend erschwert: Ein Tarif ohne Zusatzleistungen, dafür aber mit höheren allgemeinen Leistungen wie zum Beispiel Invaliditätsleistung oder Krankenhaustagegeld ist qualitativ nicht schlechter einzusortieren. Bei der Auswahl des Produkts sollte unbedingt genau auf die wesentlichen Kernaufgaben der Unfallversicherung geachtet werden. Es wird aber auch immer wichtiger, die wesentlichen Bedürfnisse des individuellen Kunden gemeinsam zu erarbeiten und entsprechend zu berücksichtigen.

Das Augenmerk des Vermittlers sollte neben Preis und Absicherungshöhe insbesondere auf dem Zusammenspiel zwischen verbesserten Gliedertaxen und Progressionsverläufen liegen. Denn auch hier entscheidet sich, ob der Kunde im Versicherungsfall die optimale Leistung für sein Geld erhält.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2017, Seite 40 f.

 
 
Ein Artikel von
Peter Schneider