AssCompact suche
Home
Management & Wissen
30. Mai 2016
Welche Versicherungen braucht eine Betriebsfeier?

Welche Versicherungen braucht eine Betriebsfeier?

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Hochsaison für Sommerfeste, Betriebsfeiern und Firmenjubiläen. Die veranstaltenden Unternehmen sollten den Versicherungsschutz im Auge behalten, denn Unfälle sind schnell passiert und Schäden sind in der Regel nicht von der herkömmlichen Betriebsversicherung abgedeckt.

Ein Sommergewitter beschädigt das Festzelt, betrunkene Gäste zerstören die Musikanlage, ein Kind verletzt sich am Würstchengrill – ein Betriebsfest kann zahlreiche Gefahren bergen. Die Veranstalter von Sommerfesten und Co. sind daher gut beraten, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Darauf weist Jürgen Schulze, Experte für Betriebsversicherungen bei der Nürnberger Versicherung, hin und warnt vor hohen Schadenersatzansprüchen. Das Problem: Die Schäden werden in der Regel nicht von der herkömmlichen Betriebsversicherung abgedeckt. Wichtig sei nach Ansicht des Experten daher ein individuell passender Versicherungsschutz, der alle bestehenden Risiken abdeckt und auf die Größe der Veranstaltung zugeschnitten ist. Schulze empfiehlt: „Um eine Veranstaltung grundlegend abzusichern, sollten unbedingt eine spezielle Haftpflichtversicherung und eine sogenannte Ausstellungsversicherung für Sachwerte und Technik abgeschlossen werden.“ Zudem sollte der Versicherungsschutz an die jeweilige Veranstaltungsgröße angepasst sein und die Versicherungsdauer sollte unbedingt die gesamte Veranstaltungszeit inklusive Auf- und Abbau umfassen, also nicht nur den eigentlichen Veranstaltungstermin, sondern auch einen Puffer von mindestens zwei Tagen vorher und nachher. Auch über einen Ausfallschutz sollte nachgedacht werden. Dies sei nach Ansicht des Experten besonders bei größeren Veranstaltungen sinnvoll. Muss das Fest zum Beispiel wegen eines Stromausfalls abgebrochen werden oder wird die Feier wegen einer Sturmwarnung von den Behörden abgesagt, übernimmt die Ausfallversicherung bereits entstandene Kosten wie etwa für bestellte Speisen und Getränke oder die gebuchte Band.

Haftpflichtversicherung für Gäste

Firmenfeiern sind stets besondere Anlässe, die meist nicht nur Betriebsangehörige, sondern auch Gäste, Freunde und Familien involvieren. Catering, eine Band und besondere Freizeitaktivitäten für Groß und Klein runden das Angebot ab – und erhöhen gleichzeitig die Risiken einer Veranstaltung. „Was häufig vergessen wird: Der gesetzliche Unfallschutz sichert bei Betriebsfesten natürlich nur Mitarbeiter ab“, so der Versicherungsexperte. Unfälle von anderen Gästen seien davon aber nicht erfasst. Dabei ist es schnell passiert: Ein Besucher stolpert über ein Kabel und bricht sich beim Sturz die Schulter – und auf den Veranstalter kommen hohe Kosten durch Heilbehandlung und Schmerzensgeldzahlungen zu. Eine Haftpflichtversicherung, die solche Personen- und auch Sachschäden abdeckt, sei deswegen eigentlich unverzichtbar. Schulze empfiehlt für die Versicherungssumme mindestens 3 Mio. Euro.

Absicherung für Technik und Sachwerte

„Viele Unternehmen investieren sehr hohe Summen für Location, Catering und Unterhaltungsprogramm“, weiß Jürgen Schulze. Eine umfassende Ausstellungsversicherung für Inventar und Technik schützt vor finanziellen Einbußen durch Beschädigung oder Verlust – auch bei unberechenbaren Gefahren durch Einbruch, Feuer oder Sturm: „Die Beschädigung von Festzelten durch ein plötzlich aufkommendes Sommergewitter ist fast schon ein klassischer Versicherungsfall“, weiß Versicherungsexperte Schulze aus langjähriger Erfahrung. Im Hinblick auf die Technik sollte zudem auf einen sogenannten „Allgefahrenschutz“ geachtet werden, der auch Beschädigungen durch Vandalismus oder Kurzschluss abdeckt. „Das ist wichtig, wenn beispielsweise unerfahrene Kollegen die Anlage falsch anschließen und versehentlich einen Defekt verursachen.“

Risiken für Helfer minimieren

Bei Firmenfeiern sind häufig viele Mitarbeiter, Freiwillige und Helfer an der Organisation und Durchführung beteiligt. Aber durch den gesetzlichen Unfallschutz sind nur Angestellte abgesichert. „Für alle übrigen Mitwirkenden – vom Parkanweiser bis zur Servicekraft – sollte der Organisator unbedingt eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen“, meint Jürgen Schulze. Diese leistet, wenn während der Veranstaltung oder beim Auf- und Abbau ein Unfall passiert oder trägt sogar die Bergungskosten, wenn bei einer Outdoor-Veranstaltung in den Bergen ein Mitglied des Helferteams abstürzt und von der Bergwacht gerettet werden muss. (kb)