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Steuern & Recht
31. März 2017
Wer haftet beim automatisierten Fahren?

Wer haftet beim automatisierten Fahren?

Experten sehen Regelungsbedarf bei der Haftung von Schäden, die durch Systeme künstlicher Intelligenz verursacht werden. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Digitale Agenda diskutierten am Mittwoch im Bundestag Sachverständige auch über neue Versicherungsmodelle .

Die technologische Entwicklung künstlicher Intelligenz erfordert Neuregelungen bei Haftung und Versicherungsmodellen. Darüber waren sich die meisten Sachverständigen einig, die am Mittwoch vom Ausschuss für Digitale Agenda zu einem öffentlichen Fachgespräch in den Bundestag geladen wurden. Als weiteres zentrales Problem benannten die Experten den Datenschutz. Gleichzeitig plädierten sie dafür, die Chancen künstlicher Intelligenz zu würdigen und zu fördern.

Künstliche Intelligenz bedeutet, dass die Fähigkeiten des menschlichen Denkens im Computer umgesetzt werden. Immer mehr technische Anwendungen funktionieren heute auf dieser Grundlage. Dazu gehören zum Beispiel autonome Maschinen, die Autos lenken, aber auch Systeme, die Schach spielen oder E-Mails beantworten können. In der Medizin zählen auch sogenannte „intelligente Prothesen“ zur Anwendung künstlicher Intelligenz.

Hersteller, Anbieter, Nutzer – Wer haftet beim automatisierten Fahren?

Matthias Spielkamp von der Organisation AlgorithmWatch verdeutliche die Haftungsfrage am Beispiel eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge, der durch ein selbstfahrendes Auto verursacht wurde. „Bis heute ist ungeklärt, ob der Programmierer, der Modellierer, der Systemhersteller oder der Autohersteller die Verantwortung übernehmen muss“, sagte er. Er sei überzeugt, dass sich für den zivilrechtlichen Bereich Lösungen finden ließen. „Die strafrechtliche Frage ist viel problematischer“, betonte er.

Auch Enno Park vom Verein Cyborgs e.V. schreibt in seiner Stellungnahme, dass durch autonome Systeme und den Einsatz künstlicher Intelligenz Haftungsfragen zwischen Herstellern, Anbietern und Nutzern neu aufgeteilt werden müssten. Die Schaffung neuer Pflichtversicherungen könnte notwendig werden.

Globalversicherung für alle Fahrzeughersteller gefordert

Zivilrechtlich sei die einzige Möglichkeit eine Globalversicherung, die beispielsweise alle Fahrzeughersteller einbinde, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Mathematikers Raúl Rojas von der Freien Universität Berlin. Eine Maschine zum Rechtssubjekt zu erklären lehnte er ab, da Maschinen nicht verantwortlich sein könnten.

Maschine als Rechtsperson?

Am Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) werden derzeit sowohl Hersteller- als auch Halterhaftung sowie die Idee, die Maschinen zu Rechtspersonen zu machen, diskutiert. Dies teilte der Direktor Frank Kirchner in einer Stellungnahme mit. Die Technologie würde schrittweise in unser Leben integriert. Es müsse ein rechtlicher Rahmen gefunden werden, der diesen Prozess begleitet und an technologische Entwicklungen angepasst werden könne, empfahl er.

Regulierung versus Technologieförderung

Die Experten befürworten mehrheitlich eine Regulierung „künstlicher Intelligenz“ auf europäischer Ebene. Der Unternehmer Fabian Westerwede vom Bundesverband Deutscher Startups betonte, dass eine europäische Agentur genutzt werden solle, um Strategien für die Technologieförderung zu entwickeln. „Europa darf kein technologiefeindlicher Ort werden“, forderte er und verwies darauf, dass Deutschland im Bereich der künstlichen Intelligenz hinter den USA, China und Großbritannien liege. Demgegenüber hält Kirchner die regionale Regulierung technologischer Entwicklungen nicht für zielführend. Wirkungsvoller als gesetzgeberische Maßnahmen sei die Regulierung durch eine ethisch verfasste Gesellschaft, sagte er. (tos)