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9. November 2017
Wie sieht der Versicherungsschutz in der fünften Jahreszeit aus?

Wie sieht der Versicherungsschutz in der fünften Jahreszeit aus?

Die Karnevalsjecken stehen schon in den Startlöchern, denn die fünfte Jahreszeit beginnt. Bis Aschermittwoch kann viel passieren. Wer zahlt die Arztkosten, wenn man ausrutscht oder sich an zerbrochenem Glas schneidet? Wichtige Fragen rund um die Absicherung beantworten Experten der Gothaer.

Ob nun „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ - sie steht vor der Tür, die fünfte Jahreszeit. Zum Start ins närrische Treiben beantworten Experten der Gothaer Versicherung einige grundlegende Fragen zum Versicherungsschutz: Was passiert, wenn man das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniert? Wenn man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, kommt in der Regel die Privathaftpflicht für Schäden auf und begleicht die Forderungen des Geschädigten. „Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, betont Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer kommt für Unfallfolgen auf?

Rutscht man auf der Straße aus oder schneidet sich an zerbrochenen Gläsern, ist dies ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sind die Verletzungen schwerwiegender und kommt es zu Langzeitfolgen, kann eine private Unfallversicherung finanzielle Entschädigungen bieten.

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz bei Alkoholkonsum?

Die meisten Policen umfassen auch Unfälle oder Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Allerdings kommt es hier auf das Maß an: Bei ein oder zwei Gläsern zum Anstoßen dürfte es noch nicht problematisch werden. Lässt sich jemand aber systematisch volllaufen, kann er im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren.

Was passiert im Falle einer Schlägerei?

Wenn eine Auseinandersetzung eskaliert und gar in einer Schlägerei endet, stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Laut Experten der Gothaer ein heikler Fall, denn es kommt darauf an, wer die Schlägerei angefangen hat bzw. ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich riskieren Versicherte bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem unter Alkoholeinfluss, den privaten Haftpflichtschutz. Wird man selbst ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher die Kosten und sogar Spätfolgen übernehmen. Im schlimmsten Fall können Personenschäden in die Millionen gehen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. In diesem Fall bietet eine private Unfallversicherung Schutz. (tk)