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Steuern & Recht
27. März 2017
Wie Versicherungen und Finanzdienstleistungen europäisch werden sollen

Wie Versicherungen und Finanzdienstleistungen europäisch werden sollen

Wer im europäischen Ausland eine Kfz-Versicherung abschließt, wird feststellen müssen, dass die Übertragung des zuvor erworbenen Schadenfreiheitsrabatts nicht immer ganz einfach ist. Auch bei anderen Finanzdienstleistungen, etwa bei einer Mietwagenversicherung, aber auch bei Bankkonten und Geldtransfers stößt man im europäischen Binnenmarkt immer wieder auf Hemmnisse. Die EU-Kommission will nun den Zugang zu Finanzdienstleistungen im Ausland insgesamt erleichtern und hat dazu einen ausführlichen Aktionsplan vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat letzten Donnerstag einen Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigt, wie Verbraucher europaweit einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU wie Kfz-Versicherungen, Bankkonten und Geldtransfers erhalten. Außerdem hat sie eine Konsultation zu FinTechs gestartet, die Informationen zu den Auswirkungen neuer Technologien auf den Finanzsektor bündeln soll.

Ziel des Aktionsplans ist laut der Kommission, dass Wettbewerb und Auswahl im Hinblick auf Finanzdienstleistungen verbessert werden. Verbraucher sollen frei aus einem breiten Spektrum von in der gesamten EU verfügbaren Finanzdienstleistungen wählen können. Denn derzeit nutzen nur 7% der Verbraucher Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass sie als Verbraucher im Ausland gut geschützt sind. Auch die Anbieter von Finanzdienstleistungen sollten in der Lage sein, die Vorteile des EU-weiten Markts auszuschöpfen.

Schadenfreiheitsrabatt leichter im Ausland nutzbar

Die Kommission will mit dem Aktionsplan einen echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen in Europa schaffen. Drei Hauptbereiche hat sie dabei formuliert. Erstens: Die Kommission will das Vertrauen der Verbraucher und deren Stellung stärken. So will sie zum Beispiel erreichen, dass Kfz-Fahrer ihren Schadenfreiheitsrabatt („Bonus-/Malus-System“) leichter im Ausland nutzen können. Außerdem soll die Preisgestaltung bei Versicherungen für Mietwagen transparenter werden.

Zweitens: Die Kommission will rechtliche und regulatorische Hindernisse abbauen, wenn Unternehmen im Ausland expandieren möchten. Und drittens: Die Kommission will die Entwicklung „innovativer digitaler Dienstleistungen“ unterstützen. Dabei will sie unter anderem die Verfahrensweisen beispielsweise von FinTechs prüfen, um zu sehen, ob die Vorschriften für den Onlineabsatz von Finanzdienstleistungen aktualisiert werden sollten.

FinTechs im Fokus: Gleiche Regeln für traditionelle und digitale Vertriebswege

Die EU-weite Geschäftstätigkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit von FinTechs will die Kommission an Hand von drei Grundsätzen unterstützen. Um Innovationen zu erleichtern und den Wettbewerb fair zu machen, will sie zum Einen, dass für digital verkaufte Dienstleistungen und Produkte die gleichen Regeln gelten wie für solche, die über analoge Vertriebswege gehandelt werden (Technologieneutralität). Zweitens fordert sie Verhältnismäßigkeit, damit die Vorschriften unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Betriebsgrößen der regulierten Institute gerecht werden. Um Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten, setzt sie sich außerdem für verschärfte Integritätsvorschriften ein. In einem ersten Schritt fordert die EU-Kommission interessierte Parteien auf, sich an ihrer Konsultation zu FinTech zu beteiligen.

Kritik: Nicht nur auf eine Technologie festlegen

Kritik am Aktionsplan kam bereits von den Privaten Banken. Beim Ausbau digitaler Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde auf EU-Ebene dürfe sich die Kommission nicht nur auf eine Technologie festlegen, deren Marktakzeptanz in ihren Augen fraglich ist. Sie fordern stattdessen einen technologieneutralen Ansatz. Außerdem wollen sie, dass ein Binnenmarkt für Privatkunden stärker vorangetrieben wird. (tos)