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Steuern & Recht
10. April 2017
Worauf wird eine Rente aus privater Unfallversicherung angerechnet?

Worauf wird eine Rente aus privater Unfallversicherung angerechnet?

Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind teilweise auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz anzurechnen. Doch wie verhält es sich, wenn die private Unfallversicherung vom Ehemann der Rentenbezieherin abgeschlossen wurde?

Die Klägerin erlitt infolge eines Angriffs durch einen Unbekannten in der Neujahrsnacht 2010 ein Schädel-Hirn-Trauma mit Folgeschäden. Ihren Beruf als Sekretärin musste sie in der Folgezeit einschränken. Der Kommunale Sozialverband Sachsen gewährte ihr zunächst eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Höhe von 708 Euro. Ihr Ehemann hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die die Klägerin mitbegünstigte. Aus diesem Vertrag erhielt sie eine Unfallrente in Höhe von 990 Euro monatlich. Davon rechnete der Kommunale Sozialverband ca. 580 Euro auf die Beschädigtenrente an und verminderte die Auszahlung entsprechend. Dagegen wandte sich die Klägerin.

Versorgungsrente gleicht Einkommensverlust aus

Das Sozialgericht Dresden hat die Klage abgewiesen. Die Versorgungsrente enthält einen sogenannten Berufsschadensausgleich. Damit wird der durch die Schädigung eingetretene Einkommensverlust ausgeglichen. Hierauf sind zahlreiche Einkunftsarten anrechenbar. Dies betrifft auch Rentenbezüge. Unbeachtlich war, dass die Klägerin den privaten Unfallversicherungsvertrag nicht selbst abgeschlossen hatte. Auch die Klägerin war aus diesem Vertrag unmittelbar begünstigt. Sowohl sie als auch ihr Ehemann waren berufstätig gewesen. Damit kann angenommen werden, dass die Versicherungsbeiträge aus dem Familieneinkommen finanziert worden waren. (tos)

SG Dresden, Urteil vom 09.03.2017, Az.: S 39 VE 25/14 (nicht rechtskräftig)