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2. März 2016
XL Catlin bringt Versicherungsschutz für Amokläufe

XL Catlin bringt Versicherungsschutz für Amokläufe

Versicherungsschutz für Amokläufe gehört nun zum Produktangebot von XL Catlin. Die Lösung wird zunächst für Kunden in Großbritannien, den USA, Deutschland und der Region Asien-Pazifik mit einer weltweiten Deckung angeboten. Sie soll Organisationen bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen von Amokvorfällen unterstützen.

XL Catlin hat die Erweiterung ihres Produktangebots für das Krisenmanagement um den Versicherungsschutz für Amokläufe bekanntgegeben. Die Erweiterung ist eine Reaktion auf die Bedrohung durch physische Angriffe, denen Unternehmen und öffentliche Dienstleister ausgesetzt sind.

Stephen Ashwell, Chief Underwriting Officer für Krisenmanagement bei XL Catlin, erklärt diesbezüglich: „Der Versicherungsschutz für Amokläufe wird zunächst für Kunden in Großbritannien, in den USA, in Deutschland und in der Region Asien-Pazifik mit einer weltweiten Deckung angeboten. Die Lösung soll Organisationen bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen von Amokvorfällen unterstützen. Dabei kann es sich um Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechungen und Zugangsverweigerung sowie um medizinische Ausgaben und Kosten für die Wiederinstandsetzung von Unternehmen handeln.“

Der Versicherungsschutz für Amokläufe deckt neben gängigen Sachschäden auch Betriebsunterbrechungen ab. Die Deckung umfasst dabei Betriebsausfälle infolge behördlicher Entscheidungen, aufgrund derer der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit am derzeitigen Standort einstellen muss. Die Deckung für Betriebsunterbrechungen kann auf Zugangsverweigerung sowie Zivil- und Militärbehörden ausgeweitet werden. In diesem Fall tritt der Versicherungsschutz ein, wenn nach einem Amoklauf der Zugang zu und/oder die Nutzung von Einrichtungen vorübergehend beeinträchtigt oder untersagt ist. Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes werden außerdem zusätzliche Aufwendungen verbessert abgedeckt. Zu diesen können Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Standortwechsel, Beratung und/oder psychiatrische Hilfe, medizinische Versorgung sowie zusätzliche Sicherheits- und Umschulungsmaßnahmen gehören. Der Versicherungsschutz deckt außerdem auch vorsätzliche Handlungen ab. (ad)